Probleme mit der Einspeisevergütung 2022 bzw. Anmeldezeitpunkt

  • Hallo Community,


    Mir wurde der ersten Teil meiner PV-Anlage (11,5 kWp) am 26.01.2022 installiert, der Anbieter hat auch sie auch beim Netzbetreiber E.DIS angemeldet. Die Einspeisevergütung betrug zu dem Zeitpunkt 6,83 Cent (bis 10 kWp) bzw. 6,63 Cent (10 bis 40 kWp) bei Überschusseinspeisung.

    Am 17.08.2022 wurde der zweite Teil installiert (5,84 kWp), der Solateur hat auch dies korrekt angemeldet. (Die Einspeisevergütung betrug 8,6 Cent bzw. 7.5 Cent zu dem Zeitpunkt.) Dann hat sich endlich E.DIS bewegt und den Zählertausch recht schnell veranlasst (22.08.2022). Danach hat mir E.DIS eine Abschlagszahlung überwiesen ohne Erklärungsschreiben zur Vergütung.

    Jetzt wiederum habe ich die erste (Jahres-)Abrechnung für 2022 bekommen. Laut E.DIS beträgt mein Vergütungssatz 6,83 u. 6,63 Cent. Ich bin jetzt sauer, weil E.DIS den niedrigeren Satz angenommen hat UND GLEICHZEITIG erst ab 22.08. (Installation des Zählers) die Einspeisung berücksichtigt. Ich finde so geht das nicht, da ich damit meine solaren Erträge für den Hauptteil meines Jahres verschenkt habe (es geht um ca. 6.000 kWh). Was meint ihr?

    Wie ist in dem Zusammenhang das Installationsdatum zu werten? Ist es der 26.01., 17.08. oder 22.08.? Habe ich da eine Chance gegen den Netzbetreiber vorzugehen?

    Am liebsten wäre mit langfristig natürlich, wenn E.DIS mir den höheren Satz zustehen würde, aber ich bin mir unsicher, ob das eine Chance hat. Wie könnte man in die eine oder andere Richtung argumentieren?

  • Hi Kahler,


    >Entscheidend für die Höhe der Vergütung ist das Inbetriebnahmedatum

    Ok, also laut dem EEG-Link ist es die Inbetriebnahme durch den Solateur, also 26.01.2022. (Ich hatte gehofft, es erfolgt durch den Netzbetreiber bei Zählersetzung).


    >Was und wie hat denn dein Installateur genau gemeldet?

    Ich habe noch mal nachgeschaut. Es gibt so ein Formular "Inbetriebsetzungsanmeldung für Erzeugungsanlagen". Da stand drin wer Betreiber der Anlage ist (ich), wer hat sie errichtet, wann wurde sie in Betrieb gesetzt, Modulleistung, Gesamtleistung, usw. Auf was willst du genau raus?

  • …die Inbetriebnahme durch den Solateur, also 26.01.2022…

    Wenn bereits der Wechselrichter etc. installiert und mit den Modulen verbunden war, dann ist das für die ersten 11,5 kWp korrekt.

    Entscheidend ist der Tag der ersten Stromerzeugung (z.B. LED am Wechselrichter leuchtet).

    Ich habe noch mal nachgeschaut. Es gibt so ein Formular "Inbetriebsetzungsanmeldung für Erzeugungsanlagen".

    Dann gibt es da eigentlich nichts zu diskutieren.

    Auf was willst du genau raus?

    Oft genug gibt es hier Fehler auf den Formularen bzw. die Installateure reichen diese nicht ein.

  • Wenn bereits der Wechselrichter etc. installiert und mit den Modulen verbunden war, dann ist das für die ersten 11,5 kWp korrekt.

    Entscheidend ist der Tag der ersten Stromerzeugung (z.B. LED am Wechselrichter leuchtet).

    Ok, danke Kahler! Ja, die Anlage hat am 26.01. die erste halbe Kilowattstunde erzeugt.

    Aber jetzt noch mal zu meinem anderen Punkt. Ist es korrekt, dass von Ende Januar bis Ende August (=Datum des Zählertausches) keine Einspeisevergütung gezahlt wurde? Immerhin geht es um ca. 6.000 kWh (grob 400 Euro), die ich da verschenken würde. Gibt es eine Verpflichtung für den Netzbetreiber, einen 2-Richtungszähler zeitnah zu installieren? Gerne würde ich EDIS eine Rechnung schicken mit einem Verweis auf ein Gesetz oder Verordnung...

  • Ist es korrekt, dass von Ende Januar bis Ende August (=Datum des Zählertausches) keine Einspeisevergütung gezahlt wurde

    Nein. Der komplette eingespeiste Strom ist zu vergüten. Such nach „Ersatzwertbildung“ hier im Forum. Da gibt es genug Beiträge zu diesem Thema.


    Kurz: Hartnäckig bleiben, bisher sind alle VNB irgendwann eingeknickt.

  • Ist es korrekt, dass von Ende Januar bis Ende August (=Datum des Zählertausches) keine Einspeisevergütung gezahlt wurde

    Nein. Der komplette eingespeiste Strom ist zu vergüten. Such nach „Ersatzwertbildung“ hier im Forum. Da gibt es genug Beiträge zu diesem Thema.


    Kurz: Hartnäckig bleiben, bisher sind alle VNB irgendwann eingeknickt.

    Das ist nicht ganz korrekt.

    Der Netzbetrieber kann hierfür eine Strafzahlung fordern.


    War bei mir ähnlich. Die haben mir dann den Vergütungssatz gezahlt und 69Euro (glaube ich) abgezogen. Natürlich mit Begründung, das nicht alles Ordnugnsgemäss war.

  • Der Netzbetrieber kann hierfür eine Strafzahlung fordern.

    Auf welcher gesetzlichen Grundlage sollte der VNB eine Strafzahlungen vom Betreiber fordern können, wenn der MSB seiner Pflicht nicht nachkommt?

    Natürlich mit Begründung, das nicht alles Ordnugnsgemäss war.

    Du wirst wohl die Vermarktungsform nicht rechtzeitig gemeldet haben. Das ist aber ein anderer Fall.

  • Der Netzbetrieber kann hierfür eine Strafzahlung fordern.

    Auf welcher gesetzlichen Grundlage sollte der VNB eine Strafzahlungen vom Betreiber fordern können, wenn der MSB seiner Pflicht nicht nachkommt?

    Natürlich mit Begründung, das nicht alles Ordnugnsgemäss war.

    Du wirst wohl die Vermarktungsform nicht rechtzeitig gemeldet haben. Das ist aber ein anderer Fall.

    Nein, hing ebenfalls mit dem Zähler zusammen. Müsste es heraus suchen mit welcher Begründung. Am ende war es auch nicht weiter schlimm. Die haben die Einspeisevergütung ja gezahlt. Startprobleme gibt es halt immer mal. Sehe das nicht so dramtisch.