Bitte beachten
Zitat PV-Magazine.de
"Hermann Schrag weißt zudem auf einen Passus im Gesetz hin, der in einer Ergänzung zum Gesetz steht, dass die Aufhebung der Begrenzung bei Bestandsanlagen sowie der Verzicht der Begrenzung bei Neuanlagen dem Netzbetreiber vorab mitgeteilt werden und dieser dies genehmigen muss."
Gruß Andreas