Wer kennt eine günstige Privathaftpflicht inclusive Diensthaftpflicht und Betreiberhaftpflicht für Photovoltaikanlage? Danke.
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Hallo Ferdi,
naja, eine private Haftpflicht mit Diensthaftpflicht UND Betreiberhaftpflicht (gleich Betriebshaftpflicht) im Paket – wenn es denn so etwas gibt – das würde ich mir genau überlegen. Die Betreiberhaftpflicht gehört zu den Betriebsausgaben deines Strom-aus-der-Sonne Unternehmens, während die private Haftpflicht doch eben genau das ist.
Wenn du Arbeitnehmer bist, frage bitte deinen Arbeitgeber, bei welchem Versicherer er seine Betriebshaftpflicht hat. Manchmal kann man dort etwas den Beitragssatz herunterhandeln, zumindest für die Diensthaftpflicht. Ansonsten musst du wirklich suchen und vergleichen. Die HUK und die Unitas sind da nicht schlecht.
Ob du eine Betreiberhaftpflicht brauchst, musst du ebenso prüfen. Ich kann mir vorstellen, dass eine Betreiberhaftpflicht entbehrlich ist, wenn die PV-Anlage auf dem Dach deines Wohnhauses montiert ist, du mit deiner Familie alleine da wohnst (keine Mieter, keine Einlieger!), das Grundstück eingefriedet ist und auch sonst kein Publikumsverkehr statt findet. Sobald aber die Anlage zum öffentlichen Verkehrsraum hinzeigt oder gar ein Fußweg vor dem Haus vorbeiführt, wird diese Versicherung zwingend notwendig. Ich selber bin mit meiner Anlage bei der Mannheimer AG (nicht Hamburg-Mannheimer).
Eine Elektronik-Versicherung für die PV-Anlage halte ich allerdings für unentbehrlich. Die Anzahl der Versicherer die dafür maßgeschneiderte Produkte anbieten ist überschaubar. Ich würde mich hier in jedem Fall an Versicherer halten, die solche Anlagen schon jahrelang versichern. Hier bin ich bei Basler Securitas.
Wenn du eine umfassende Beratung willst halte dich mal an die Fairsicherungsladen Wiechers GmbH, Bahnhofstraße 1-5, in 48143 Münster, Telefon 0251/39938-0 und lasse dir mal verschiedene Angebote machen. Die Herren dort haben eine Engelsgeduld und beraten nach meinem Empfinden korrekt und ohne Zeitdruck und vor allem umfassend. Und sie kennen sich mit Photovoltaik aus!
Achso, nach deiner privaten Haftpflicht kannste da ja auch mal fragen.Tschüss
Doris -
moin,
Ferdi, 1.) Diensthaftpflicht gehört ( wenn Arbeitnehmer) in deine PHV Privathaftpflicht! ...privatvergnügen
Doris) 2.) >>>Betreiberhaftpflicht deckt Risiken als Betrieber der PV und ist eine "abgespeckte" Betriebshaftpflicht für Energieerzeugende Anlagen wie auch für BHKW, WIND, Wasser ect. Anlagen dito, ... gem BGB 823 zwingen notwendig, Achtung !!! bei Anlagen auf fremden Dächern / Gebäuden > oder Betreiber steht nicht im Grundbuch !!!
Diese nicht zu haben ... oder jemanden auszureden ist Fahrlässig ! wenn der Betreiber sich der Haftung nach BGB bewust ist ...ist das Betreiberentscheidung !3.) Anlagenversicherung - Sachwert ...ist preiswert zu bekommen und sicher für jeden der die Bank bedienen muss ...eine Absicherung für den Schadenfall ...
silke, mfg.
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Guten Tag Silke,
danke für dein Statement. Allerdings gestatte ich mir schon die Bemerkung, dass es sehr sinnvoll ist, VORHER zu überlegen, was wann wie und wo zweckmäßig ist. Es kommt immer auf die Umstände an. Ich brauche keine Versicherung für ein Risiko, welches am Ende in den Versicherungsbedingungen wieder eingeschränkt wird oder anderweitig schon mit versichert ist. Es ist ja wohl unstrittig, dass eine ganze Reihe Versicherungsprodukten verkauft werden, die am Ende ganz zuerst für die Versicherungsgesellschaft attraktiv sind.
Kein Mensch kommt auf die Idee für Solarkollektoren eine Betreiberhaftpflichtversicherung zu verlangen. Die Kollektoren können genauso vom Dach heruntersegeln und den gleichen Schaden anrichten, wie das PV-Modul von einer Inselanlage. Ich meine hier nicht den eigenen Wasserschaden oder das verschmorte Kabel, sondern denkbare Personenschäden oder Sachschäden. Das Risiko ist also identisch. O. k. Dafür haben wir die private Haftpflicht. ODER ETWA NICHT?
Der Unterschied besteht allein darin, dass mit unseren privaten PV Anlagen, Geld eingenommen wird. Ab da wird nun das gleiche Risiko der gleichen PV-Anlage ein anderes und die private Haftpflicht ist plötzlich außen vor. Obwohl eine Gewerbeanmeldung nicht erforderlich ist und demzufolge ein BETRIEB nicht vorliegt, soll nun allein wegen der steuerlichen Unternehmereigenschaft eine Betreiberhaftpflicht notwendig sein?
Schon möglich. Gerade weil unsereins das nicht so genau weiß und nicht ganz durchsichtig ist, wann im Zweifelsfall von den Versicherungen geleistet wird und wann nicht, bedarf es bei auch bei PV umfassender und ehrlicher Beratung durch kompetente Fachleute. Und genau dieses Gefühl hatte ich bei Wiechers. Entscheiden muss am Ende aber jeder selber. Ich werde mich also hüten, jemanden irgendetwas auszureden.Da du dich offensichtlich auskennst, erkläre mir (uns) doch mal, wonach sich aus BGB § 823 –Schadensersatzpflicht- eine VersicherungsPFLICHT ableiten lässt. Ich habe Versicherungen (mit Ausnahme der Privathaftpflicht und der Kfz-Haftpflicht) bisher immer als entbehrliche Vorsorge für den Eventualfall gesehen. Oder habe ich wieder mal etwas nicht mitgekriegt?
Tschüss
Doris -
Hallo Doris und Silke,
anbei der besagte Paragraph aus dem BGB:
Titel 27 Unerlaubte Handlungen
BGB § 823 Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die
Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich
verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines
anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß
gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle
des Verschuldens ein.Mich würde nun auch interesieren, woraus sich hier eine grundsätzliche Versicherungspflicht und dann noch eine spezielle "Betreiberversicherungspflicht" ableiten soll.
Soweit ich von meinem Versicherer informiert bin, reicht mir für mein Haus in der Regel die Gebäudehaftpflichtversicherung um Personenschäden (fremde Personen die auf meinem Grundstück zu Schaden kommen) abzudecken.
Inwiefern das für Photovoltaik gilt kann ich ja mal abklären !!
Die "normale" Privathaftpflichtversicherung deckt doch nur die Schäden die ich bei anderen verursache.
Oder bin ich hier falsch gestrickt ??Gruß,
Michael -
... bringt die nötigen Informationen.
Edit Admin:
Werbung bitte nur in den vorgesehenen Bereiche! -
Nur ne ganz kurze Info.
Bei uns ist die Photovoltaikanlage in der Privathaftpflicht enthalten.MfG
Stefan Roth