WEG - mieterstrom selber betreiben - Rechtsform

  • Hallo zusammen,

    Unsere Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) mit 40 Parteien will PV auf dem Dach installieren und mit Mieterstrom selber betreiben.


    Problem: welche Rechtsform?


    - GbR würden wir wegen der uneingeschränkten Haftung gerne vermeiden.


    - kann die WEG die PV Anlage selber betreiben? Die Befürchtung ist, das die Gewerbliche Steuerpflicht Einfluss auf die ganze WEG hat.


    Mir ist nicht klar ob mit der Reform in 2023 die WEG ganz easy als Eigentümer auftreten kann ohne irgendetwas mit Steuern am Hut zu haben?!

  • Wie ist der aktuelle Erkenntnisstand eurer WEGem?

    Ich stelle mir schon lange die folgende einfache Frage: Warum ist Mieterstrom kein Erfolgsmodell?
    Meine Antwort: Niemand will freiwillig ein EltVU werden, egal wie ideologisch er im Kopf ist.


    Im Energierecht ist jeder der Strom an Dritte liefert automagisch ein ElektrizitätsversorungsUNTERNEHMEN. Ein Unternehmen (EltVU) mit allen Rechten und Pflichten im Energierecht und Steuerrecht.


    Nur weil Mieterstrom seit 2017 nicht von alleine läuft, wurde zum 1.1.2023 das Steuerrecht "vereinfacht". Jetzt sind bis zu 10% gewerbliche Einnahmen bei Wohnungsunternehmen, -eigentümern unschädlich (keine gewerblich Infizierung). Folglich sollte auch die WEGem als Betreiber handeln können. Der WEG-Verwalter wird das vermutlich nicht wollen (können) bzw. gegen zusätzliche Bezahlung.


    Wie ist der Anteil Eigennutzer / Kapitalanleger(Vermieter) in eurer Wohnanlage?
    Mit 40 Köchen einen Brei kochen ist eine Herausforderung. Ist euer Ziel: ohne irgendetwas mit Steuern am Hut zu haben - siehe meine Antwort vorne. Dann solltest du dich energierechtlich mit dem Begriff "Eigenstrom" befassen. Hier zitiere ich gerne Dr. Bettina Henning, RAin, Berlin:

    Der Bereich außerhalb des Netzes ist keine energierechtliche Blackbox!