Macht ja auch keinen Sinn, wer vor 15 Jahren gebaut hat, der hatte ja auch wesentlich höhere Kosten. Bei 10% Rendite im Jahr reden wir ja auch nicht von übergewinnen.
Übergewinnsteuer PV
-
-
-
Setzt doch nicht ständig so nen Quatsch in die Welt... wie kann man nur darauf kommen die feste Einspeisevergütung von heute (7-13ct!) hätte irgendwas mit Übergewinn(steuer) zu tun? Klingen Amortisationszeiten von 10-20 Jahren etwa nach Übergewinn?
-
Vor 15 Jahren waren die Zeit der Amortisation von Anlagen in der Direktvermarktung (Große Anlagen) nicht bei 15 bis 20 Jahren.
Die Vergütung lag aber ein ganz klein wenig über 18 Cent.
Hatte ich mich so unverständlich ausgedrückt? Es geht um alle Anlagen, die gebaut wurden, als die Vergütung nach EEG unter 10 Cent bzw. deutlich unter 10 Cent gelegen hat. Also WKA und PV Anlagen. Dank Seehofer und Söder sind nach der vorletzten Bundestagswahl ja noch eine neue Anlagen dazu gekommen, die weit über 10 Cent je kWh vergütet werden mussten (Biogas) wie hoch genau, ist mir jetzt nicht im einzelnen bekannt, aber das war ganz schön teuer.
Warum ausgerechnet bei den Betreibern kleiner und kleinster PV Anlagen so viel Neid und Missgunst mitschwingt, erklärt sich mir nicht. Seit dem Jahr 2011 war es immer sehr rentabel sich eine PV Anlage auf sein Dach zu machen.
Für viele Fonds von WKA und PV Parks ist der massive Anstieg der Erlöse an der Strombörse sozusagen die Rettung in letzter Not gewesen. Ich kenne einige Zahlen aus den Abschlüssen 2019 und 2020, das war schon teils bitter bis absurd, weshalb ja unter anderem die WKA Industrie kaum noch neue Aufträge bekommen hat.
Ich halte die Idee von Lindner weder umsetzbar noch mit dem Grundgesetzt vereinbar. Aber der Lindner soll sich bitte blamieren bis auf die Knochen. Im Moment passiert erst mal nix. Weshalb wohl hier auch viele derart im Nebel stochern.
Im schlimmsten aller denkbaren Fälle passiert:
# Solbad so ein Gesetzt käme, wird der Strom aus diesen Anlagen nicht mehr an der Börse gehandelt.
-
Weiß jemand was neues zu dem Thema ? Ich gerade in der Entscheidungsphase ob ich eine Energiehalle mit 400-500 kwp Anlage mit Dv baue. Wenn ich alles über 18 Cent als Über-/Zufallsgewinn abführen muss, habe ich damit kein Problem. Aber wenn der Wert ab dem die zusätzliche Steuer kommt niedriger ist , wird es eng …
-
Hab ich nix mehr von gehört... aber wenn du 18ct/kWh brauchst, dann lass es lieber.
Der Marktwert Solar lag im Oktober bei nur noch knapp 13ct... die 30ct und mehr vom Sommer sind ja nicht normal gewesen und werden sich wohl nicht wiederholen. Der Jahresmittelwert liegt nun bei etwa 20ct und das nur wegen dem teuren Sommer.
Und es gibt doch immer noch Minimum 10ct/kWh was auch reichen sollte so ne grosse Anlage zu finanzieren... wird ja wohl unter 1000€/kWp kosten, oder?
-
Weiß jemand was neues zu dem Thema ? Ich gerade in der Entscheidungsphase ob ich eine Energiehalle mit 400-500 kwp Anlage mit Dv baue. Wenn ich alles über 18 Cent als Über-/Zufallsgewinn abführen muss, habe ich damit kein Problem. Aber wenn der Wert ab dem die zusätzliche Steuer kommt niedriger ist , wird es eng …
Dann gebe die Anlage ab. Andere haben vorne keine 10 zu stehen und fallen nicht in H4.
# Wenn du einen Vertrag mit 18 Cent machen wolltest, wird ein guter Finanzbeamter dir erklären, was du da machst. Denn welcher gewerbliche Stromkunde wird dauerhaft einen Arbeitspreis von 18 Cent zahlen? Du kannst es ja probieren, vielleicht fällt es nicht auf, weil der Betrieb zu fett ist. ( Vermute ich richtig, dass dir beides gehört?)
# Ich kann mir kaum vorstellen, das es verfassungsmäßig möglich ist, in Verträge einzugreifen, die zwei Vollkaufleute geschlossen haben. Also eine Übergewinnsteuer bei echter Direktvermarktung wird nicht kommen. Du möchtest ja Gewinne aus dem gewerblichen Betrieb X in dein Gewerbe PV verschieben. vermutlich, um den Kredit schneller abzuzahlen oder???
# Eine Halle zu bauen, wo nur PV drauf soll und du sonst nix damit anzufangen magst, machte schon 2010 keinen Sinn mehr.
Wohnmobile und Wohnwagen unterzustellen bringt schon genug Einnahmen.
-
Hat jemand schon den Referentenentwurf gefunden? Es gibt zwar diverse öffentliche Berichterstattungen dazu, aber den original Text habe ich bisher nirgendwo finden können zumindest nichts auf einer der offiziellen Seiten des BMWi, der Bundesregierung oder diverser anderer halboffizieller Stellen.
Hier daher einmal der Text im Anhang wie ich ihn beim "Klimareporter" gefunden habe:
https://www.klimareporter.de/i…0221122-RefE-StromPBG.pdfZitat von § 13 Abs 3 StromPBG(3) Dieser Teil ist nicht anzuwenden auf
- Strom aus Stromerzeugungsanlagen, wenn sie in einem Kalendermonat Strom aus- schließlich oder ganz überwiegend auf Basis von leichtem Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Biomethan, Steinkohle, Gichtgas, Hochofengas, Kokereigas oder Sondergasen aus Produktionsprozessen der Chemie- und Rußindustrie erzeugen,
- Strom aus
a) Erneuerbare-Energien-Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 1 Megawatt, wobei zur Bestimmung der installierten Leistung § 3 Nummer 31 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Bestimmung der Größe der Anlage § 24 Absatz 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes entsprechend anzuwenden sind,
b) KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 1 Megawatt, wobei zur Bestimmung der elektrischen Leistung § 2 Nummer 7 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes und zur Bestimmung der Größe der Anlage § 2 Nummer 14 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes entsprechend anzuwenden sind, oder
c) sonstigen Stromerzeugungsanlagen mit einer elektrischen Nennleistung von bis zu 1 Megawatt,
- Strom im Sinn von Nummer 1 oder Nummer 2, der vor der Netzeinspeisung zwischen- gespeichert worden ist,
- Strom, der von einem Stromspeicher erzeugt wurde, der ausschließlich Strom aus dem Netz der allgemeinen Versorgung verbraucht, oder
- Strom, der ohne Nutzung eines Netzes verbraucht wird.
Die Gewinnabschöpfung betrifft somit einzelne EEG Anlagen (nicht zusammenfassbar nach §24 Abs. 1 EEG 2021) >= 1000 kWp.
Mit den Ziffern 3 und 4 sehe ich auch noch Lücken, dass sofern die Anlage mehr als 1000 kWp hat und der Strom kurz zwischengespeichert wird, eine Abschöpfung ebenfalls nicht zulässig ist. -
# Wenn du einen Vertrag mit 18 Cent machen wolltest, wird ein guter Finanzbeamter dir erklären, was du da machst. Denn welcher gewerbliche Stromkunde wird dauerhaft einen Arbeitspreis von 18 Cent zahlen? Du kannst es ja probieren, vielleicht fällt es nicht auf, weil der Betrieb zu fett ist. ( Vermute ich richtig, dass dir beides gehört?)
Kannst du mal näher erklären, was du damit meinst?
-
Du bist doch der Steuerberater, was sagst du dazu? Ich kann dir nicht sagen, was du erklärt bekommen möchtest. Du stellst ja keine konkrete Frage.
In dem Falle könnte die Energiehalle zur PV Anlage gehören, was unsinnig, unnötig und ziemlich .... ist . In allen anderen Fällen sehe ich das so:
Oder höre ich nur die Nachtigall trapsen und das Finanzamt interessiert es nicht?
500 kWp Ertrag = 500 MWh p.A. Differens 18 Cent zu 7,5 Cent = 10,50 € * 500 MWh = 52,500 € von Betrieb unter dem Dach zum Betrieb der PV Anlage verlagert. Ohne echte Gegenleistung. Wenn die PV Anlagen 50.000 € Pacht im Jahr bezahlt, geht das sicher in Ordnung. Also z.B. an den Vermieter. Da könnte das Finanzamt wenig machen.
Wenn du den Strom an einen Nachbarn verkaufen könntest, bei 500 MWh, dann würdest du niemals 18 Cent erzielen können. Die Stromverträge der z.B. Telekom und anderer Rechenzentren zahlen keine 10 Cent.
# auch gut möglich, das nur ich ständig über den Tisch gezogen werde.
Falls es eine Energiehalle mit PV Anlage ist:
in dem Falle wird mal jemand anderes über den Tisch gezogen
# Energiekunden, die 500 MWh PV Strom abnehmen können, werden welchen Arbeitspreis zahlen?
-
Wenn du den Strom an einen Nachbarn verkaufen könntest, bei 500 MWh, dann würdest du niemals 18 Cent erzielen können. Die Stromverträge der z.B. Telekom und anderer Rechenzentren zahlen keine 10 Cent.
Ach ja, ich vergaß....von den gestiegenen Energiepreisen sind die großen Unternehmen ja nicht betroffen!
War das mit der Telekom eine Behauptung von dir oder hast du Insiderwissen? <----ACHTUNG: FRAGE