KunterBunter nein, die haben es auf den 01.01.2022 vorgezogen, somit ist jeder "gelackmeiert" der dieses oder letztes Jahr noch die Regelbesteuerung gewählt hat.
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nein, die haben es auf den 01.01.2022 vorgezogen
Eben. Das war erst ab 2023.
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boah, das ging an mir vorüber:
Aktualisierung vom 2.12.2022: Die Änderungen bei der Einkommensteuer werden nicht erst ab 2023, sondern schon für das Besteuerungsjahr 2022 gelten! Dies ist das Ergebnis der Beratungen am 30.11.2022 im Finanzausschuss des Bundestags. Das Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) wurde am 2.12.2022 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses verabschiedet. Der Bundestag muss noch zustimmen (voraussichtlich am 16.12.2022).
and now back to topic...
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…jeder "gelackmeiert" der dieses oder letztes Jahr noch die Regelbesteuerung gewählt hat.
Umsatzsteuer hast du doch gezahlt und dann wieder geholt. Nur die Regelung im Einkommenssteuergesetz bzgl. vereinfachte Liebhaberei bis einschließlich 30 kW soll schon für 2022 gelten.
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…jeder "gelackmeiert" der dieses oder letztes Jahr noch die Regelbesteuerung gewählt hat.
Umsatzsteuer hast du doch gezahlt und dann wieder geholt. Nur die Regelung im Einkommenssteuergesetz bzgl. vereinfachte Liebhaberei bis einschließlich 30 kW soll schon für 2022 gelten.
Dann stellt sich die Frage wie man vorgeht. Meine Anlage ist auch in Q1 2022 in Betrieb gegangen. Sind 27kwp, regelbesteuert und sollen abgeschrieben werden.Ich gehe also davon aus das eine Ertragsprosse für die normalen 20 Jahre ausreicht und einen Überschuss anzeigen muss. Sollte dann ein Steuersatz von "0" angewendet werden wäre das natürlich super. Umsatzsteuer für den Eigenverbrauch wird ja weiterhin abgeführt.
Für mich hat es sich so gelesen, das die Erträge einfach nicht mehr auf die Einkommenssteuer angerechnet werden (bis 30kwp). Es soll ja die Investitionen fördern. Abschreibung geht weiterhin.
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Für mich hat es sich so gelesen, das die Erträge einfach nicht mehr auf die Einkommenssteuer angerechnet werden (bis 30kwp).
Richtig.
Abschreibung geht weiterhin.
Nein. Einnahmen und Ausgaben werden von der Ertragssteuer befreit.
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Für mich hat es sich so gelesen, das die Erträge einfach nicht mehr auf die Einkommenssteuer angerechnet werden (bis 30kwp).
Richtig.
Abschreibung geht weiterhin.
Nein. Einnahmen und Ausgaben werden von der Ertragssteuer befreit.
Na toll dann geht abschreiben nicht mehr? Wäre für mich unterm Strich besser gewesen. Was ist eigentlich dann mit der Umsatzsteuer? Wenn die Besteuerung ab 2023 wegfällt muss man ja entweder die Chance haben vor den 5 Jahren zurück zu wechseln oder wird man quasi perse in die Kleinunternehmerregelung geschoben? Weil, ansonsten wird ja der gleiche Umsatz in 2023 unterschiedlich behandelt, was gegen das Gleichheitsprinzip der Besteuerung verstoßen würde?
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Bei der Umsatzsteuer ändert sich vorerst nichts. Das bleibt für alle gleich.
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Bei der Umsatzsteuer ändert sich vorerst nichts. Das bleibt für alle gleich.
Bleibt es ja nicht. Denn der der 2023 baut wird ja, da keine Umsatzsteuer mehr auf den Kauf etc. anfällt, die Kleinunternehmerregelung wählen. Der der 2022 gebaut hat, hat um die Umsatzsteuer wieder zu bekommen muss 5 Jahre regelbesteuert bleiben. Der der 2023 baut braucht keine Regelbesteuerung mehr, er zahlt keine Umsatzsteuer auf seinen Eigenverbrauch. Der der 2022 gebaut hat regelbesteuert ist, muss weiterhin auf seinen Eigenverbrauch Umsatzsteuer zahlen.
Damit ist das nicht für alle gleich. Gleich wäre es wenn alle eben auch 2023 in die Kleinunternehmerregel zurück wechseln können und nicht erst nach 5 Jahren.
Wobei wenn die Einnahmen und Ausgaben außen vor bleiben, wäre der Eigenverbrauch auch mit 0 EUR pro kWh anzusetzen, macht dann ebenso keine Umsatzsteuer korrekt?
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laut FA BW muss für die Umsatzsteuer des eigenverbrauchs der Bezugspreis angesetzt werden, nicht der Selbstkostenpreis. Das ist anders als bei der Ertragssteuer. Lediglich wenn man keinen Strom zukauft, dann darf auch bei der USt der Selbstkostenpreis angesetzt werden.