Hallo,
mir ist unklar wie das gemacht werden soll.
Wenn ich jetzt 14 KWp installiere und mit Eigenverbrauch wähle, sind ja die Vergütungen unterschiedlich. Bis 10 KWp anders als für die 4 KWp.
Wie wird das auseinander gerechnet?
Zur zeit habe ich die auf 7KWp gedrosselte 9,9 KWp als Eigenverbrauch mit Einspeisung.
Ende 2023 fällt die 8,6KWp Volleinspeiseranlage aus der Förderung.
Somit habe ich jetzt 2 Zähler.
Die alte Anlage baue ich im Herbst ab und ersetze die Panels 14,4KWp Panels.
Die noch intakten Alten würde ich dann gerne überall hinsetzen. Z.B Nordseite da hätte ich 4 Monate lang morgens die Sonne schräg drauf. Hinten auf der Wiese ist ein Tierunterstand mit Westdach. Da passen 10 Stück = 1,6KWp mit einem der alten 1 PhasenWR drauf.
Ein Schleppdach mit 8 Stück würde ich auch noch bestücken.
Somit können die beiden alten WR und Panels dann noch weiterwerkeln.
Für die 9,9 KWp erhalte ich 8,66Cent.
Die würde ich dann am liebsten ab und anmelden um alles mit einer Vergütungshöhe zu haben.
Der Zählerkasten ist neu (2019) Es passen nur 2 Zähler rein. Ich muss auch unter 30KWp bleiben, weil der Kellerraum nur 175cm hoch ist. Bis 30 KWp reicht ja der ELI ohne Netzbetreiber.
Bestimmt habe ich einen Denkfehler?
Danke für Info
Achim