Hallo Liebe Community.
Ich weiß die Frage ist etwas speziell, daher habe ich sie auch in die Rubrik off-Topic gestellt....Aber hier passt sie ja auch irgenwie rein...wegen der Steuern eben.
Ich bin laut Finanzamt Selbstständiger und Umsatzsteuerpflichtig.
Ich habe eine Metro-Karte bekommen und habe nun im Prospekt einen Dyson Staubsauger gesehen mit dem ich die Module absaugen möchte, wenn diese dreckig sind. "So die Theorie". Kann ich die MwSt. des Staubsaugers dann bei der Steuererklärung zurückholen? Klar, Lebensmittel und Getränke ect. sind hier schwer abzusetzen aber ein Reinigungstool für die Anlage? Müsste doch irgendwie funktionieren. Wie ist da Eure Meinung und Einschätzung. Nicht wegen der Sinnigkeit, sondern rein von der Theorie des steuerlichen Sachverhaltes.
Liebe Grüße
Ray