Wurde die Batterie selbst gebaut (DIY) ist Mutwilligkeit höchstwahrscheinlich einschlägig. Dann bezahlt die Versicherung einen Schaden daraus garnicht und kann ggf. sogar selbst Schadenersatz geltend machen, falls die Einreichung dennoch versucht wird.
Dies halte ich aber in dieser Pauschalität aber für eine ziemlich steile These. Bei der "after math" wird es im Grunde nicht darum gehen, ob "DIY" oder "zeritfiziertes" gekauftes Fertig-Gerät, sondern darum, ob Gerät und Installation dem aktuellen Stand der Technik entsprach - oder eben nicht.
Auch bei einem gekauften Gerät wird (mittels Gutachter) geschaut werden, ob es konstruktiv geeignet (Hersteller-Verantwortung) und ob es "ordnungsgemäß" installiert war (Handwerker-Verantwortung). Und genau das wird auch bei einem ordentlichen "DIY"-Gerät gemacht werden müssen. Insofern ist es vernünfitg, auch "DIY" ausführlich zu dokumentieren, um entsprechende Nachweise im Zweifel führen zu können.
Ich vermute, daß bei den meisten selbst installierten Speichern sogar ein höheres Schutzniveau erreicht wird, da sich die Eigentümer selbst mit der Materie beschäftigen und auch selbst die Verantwortung dafür übernehmen.