Batteriespeicher brennt nicht nur, sondern explodiert...

  • Wurde die Batterie selbst gebaut (DIY) ist Mutwilligkeit höchstwahrscheinlich einschlägig. Dann bezahlt die Versicherung einen Schaden daraus garnicht und kann ggf. sogar selbst Schadenersatz geltend machen, falls die Einreichung dennoch versucht wird.

    Dies halte ich aber in dieser Pauschalität aber für eine ziemlich steile These. Bei der "after math" wird es im Grunde nicht darum gehen, ob "DIY" oder "zeritfiziertes" gekauftes Fertig-Gerät, sondern darum, ob Gerät und Installation dem aktuellen Stand der Technik entsprach - oder eben nicht.


    Auch bei einem gekauften Gerät wird (mittels Gutachter) geschaut werden, ob es konstruktiv geeignet (Hersteller-Verantwortung) und ob es "ordnungsgemäß" installiert war (Handwerker-Verantwortung). Und genau das wird auch bei einem ordentlichen "DIY"-Gerät gemacht werden müssen. Insofern ist es vernünfitg, auch "DIY" ausführlich zu dokumentieren, um entsprechende Nachweise im Zweifel führen zu können.


    Ich vermute, daß bei den meisten selbst installierten Speichern sogar ein höheres Schutzniveau erreicht wird, da sich die Eigentümer selbst mit der Materie beschäftigen und auch selbst die Verantwortung dafür übernehmen.

  • und auch selbst die Verantwortung dafür übernehmen.

    Naja, selbst die Verantwortung übernehmen, bedeutet halt auch selbst dafür grad stehen wenn das Ding in die Luft fliegt. Daher wird die Versicherung hier schon unterscheiden.

    Gerade wenn man gebrauchte Zellen verwendet oder Zellen unbekannter Herkunft einsetzt, wird es schon sehr dünn. Und ohne ordentliche Audits beim Zellhersteller kannst du quasi keine Aussage darüber treffen, wie gut und stabil die Zellen tatsächlich sind oder was erwartet werden kann.

    Als Privatperson kannst du das quasi nicht ableisten, daher ist ein kommerzielles Produkt hier immer vorzuziehen, wenn es um Haftungsthemen geht. Da gibt es Prozesse die solche Freigaben regeln.

  • Insofern ist es vernünfitg, auch "DIY" ausführlich zu dokumentieren, um entsprechende Nachweise im Zweifel führen zu können.

    Viel Erfolg bei der Beweisführung vor Gericht.
    Das würde ich mir für kein privates Projekt zutrauen, da hier insbesondere die handwerkliche Ausführung nicht lückenlos und dokumentenecht bewiesen werden kann.

    Wenn du dir das zutraust kannst du das gerne versuchen. Bedenke dabei aber, dass Richter und Anwälte normalerweise keine Fachleute in Sachen Akkubau sind.
    Der Nachweis für die handwerklich adäquate Umsetzung eines industriell gefertigten Produkts ist dank vielfacher Referenzobjekte, Zertifikate, etc. DEUTLICH einfacher.

    Übrigens ist die "Übernahme von Verantwortung" durch den DIY-Batteriebauer genau die Übernahme aller daraus resultierender Schäden. ;)
    Dass Jeder entsprechende Hersteller ein Interesse daran haben sollte das entsprechende Gerät möglichst sicher zu gestalten ist hierbei selbstverständlich und daher kein Alleinstellungsmerkmal von DIY-Akkus. Die Nachweise hierfür sind bei DIY jedoch um Faktoren schwieriger (um nicht zu sagen unmöglich).

  • Die Versicherung bezahlt natürlich nur das, was auch versichert ist

    Nochmal auf diese Frage zurück zu kommen:

    Gesetzt den Fall ich habe ein kommerzielles Batteriespeicherprodukt regelkonform von einer Fachfirma gemeinsam mit der Photovoltaikanlage installieren lassen.


    —> Welche Optionen gibt es, sich hier gegen Speicherbrand/Speicherexplosion absichern zu können?


    - Gebäudeversicherung

    - Photovoltaikversicherung (ggf. mit Erweiterung um Speicher)

    - weitere Möglichkeiten…


    —> hat hier jemand für sich eine Absicherung gefunden, die er anderen auch empfehlen würde?


    —> wer haftet, wenn die Anlage durch Fachbetrieb installiert wurde?

    - Hersteller

    - Anlagenbauer/Elektriker/Solateur

    - Hausbesitzer

  • Finanziell:
    > Melden all ALLE beteiligten Versicherungen (z.B: Brandschutz-, Gebäude-, PV-, Elementarschaden-, usw.)
    > Auf fachgerechten Einbau achten, alles entsprechend dokumentieren (lassen).
    > Nicht über die Kosten jammern. 8o

    Physisch:
    > Batterien getrennt von Wohnräumen unterbringen (kein direkter Zugang; Brandmauern, etc.)
    > Vorrichtungen für Brand- und Explosionsschutz vorsehen (z.B. Sprinkleranlage, Brandmelder, Öffnungen/Explosionsklappen, usw.)
    > Auf bestimmungsgemäßen Betrieb achten
    > Bei Erreichen der Regellebenszeit (bei neuen Batterien idR. 10 Jahre) die Zellen austauschen (lassen))
    > nicht über die Kosten jammern 8o

    Hausbatterien sind (richtig gemacht) ein teures Hobby.


    Schäden durch Fahrzeugbatterien werden finanziell üblicherweise von der Fahrzeugversicherung getragen. (Vorsicht: die meisten E-Auto-Brände sind auf Installationsmängel der Ladeinfrastruktur - genauer alte Steckdosen - zurück zu führen -> Gebäudeversicherung)
    Fahrzeugstellplätze sind meist (leider nicht immer) als eigenständige "Brandräume" konzipiert. Ggf. müssen hier Bausünden (z.B. direkter Zugang vom Wohnraum zur Garage) beseitigt werden, um dies zu gewährleisten.
    Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur sollten nur bestimmungesgemäß verwendet werden (z.B. Schuko-Buchsen sind auf max. 10A Dauerstrom ausgelegt. Für ältere Buchsen wird ein Maximal-Dauerstrom von 8A empfohlen. mit 16A ist ein Brand hoch wahrscheinlich - auch wenn die Sicherung das aushält. Besser ist eine Typ2-Wallbox mit entsprechenden Temperatursensoren und entsprechend robusten Steckkontakten.)

  • selbst die Verantwortung übernehmen, bedeutet halt auch selbst dafür grad stehen

    Ja, nun klar! Ist etwas aus der Mode gekommen, weil Viele mental auf den Trugschein einer Vollkasko eingestellt sind (= "egal, was ich anstelle, jemand anderes zahlt"). Trotzdem kannst Du als PKW-Führer nicht den TÜV dafür verantwortlich machen, wenn Du mit abgefahrenen Reifen in einen Unfall verwickelt bist. Sprich: Dich trifft auch eine "Betreiber-Verantwortung".


    Wenn Du Dich als Hauseigentümer dazu entscheidest, trotz der damit verbundenen bekannten Risiken (Stichwort: "Stand der Technik") einen Speicher mit NMC/NCA-Zellen oder mit Li-Ion ohne entspechendes Schutzkonzept einzusetzen, sitzt Du bei der Verantwortung (Schaffung einer Gefahrenquelle) mit im Boot. In der Gefährdungsbeurteilung einer Versicherung mag es derzeit da noch keine Unterscheidung geben, aber das dürfte mit zunehmenden Schadenereignissen für bestimmte Typen von Hausspeichern nur eine Frage der Zeit sein. Vielleicht gibt es aber auch gar keine höhere Anzahl an Schadenereignissen und das "Risiko" eines Hausspeichers ist nicht höher als das einer PV-Anlage.


    wenn man gebrauchte Zellen verwendet oder Zellen unbekannter Herkunft einsetzt

    Genauso wie es bei den käuflichen Lösungen "mit Zertifikat" Unterschiede gibt, ist nicht jeder DIY-Speicher gleich eine wilde Zusammenstellung gebrauchter Notebookakkus vom Wertstoffhof! Häufig bedeutet "DIY" eben, daß sorgfältig selbst ausgesuchte Komponenten (als Neuware!) zusammengestellt werden. Eine implizierte Unterstellung, daß jeder "Bastler" gleich ein Pfuscher ist, ist unsachlich.


    ist ein kommerzielles Produkt hier immer vorzuziehen, wenn es um Haftungsthemen geht

    Wenn es ernsthaft um Haftungsthemen geht, wird jeder versuchen, die Haftung einem anderen zuzuschieben. So ist zumindest die Lebenserfahrung. Hier würde das bedeuten: Der Speicherhersteller wird versuchen, eine nicht ordnungsgemäße Installation oder einen unsachgemäßen Gebrauch geltend zu machen, während der Installateur einen Fabrikationsfehler, eine unsachgemäße Nutzung oder fehlende Wartung anführen wird. All das führt immer zu einem langwierigen Streit der Gutachten. Und darin unterscheiden sich dann letzlich die "DIY"-Lösungen nicht von "kommerziellen" Angeboten.

  • Bedenke dabei aber, dass Richter und Anwälte normalerweise keine Fachleute in Sachen Akkubau sind.

    Das ist der Grund, warum solche Sachverhalte vor Gericht in den allermeisten Fällen mit entsprechenden fachlichen Gutachten aufgeklärt werden. Die Dokumentation, was und wie installiert wurde, hilft dem Gutachter in der Beurteilung.

  • Trotzdem kannst Du als PKW-Führer nicht den TÜV dafür verantwortlich machen, wenn Du mit abgefahrenen Reifen in einen Unfall verwickelt bist. Sprich: Dich trifft auch eine "Betreiber-Verantwortung".

    Der TÜV ist nicht der errichter/inverkehrbringer der anlage/Auto.

    Abgefahrene Reifen entsprechen einer mangelhaften Ausführung. Wenn ich einen Anlage durch einen Fachbetrieb errichten lasse, ist das meiner Meinung nach an anderer Sachverhalt als das was du hier beschreibst.


    Wenn Du Dich als Hauseigentümer dazu entscheidest, trotz der damit verbundenen bekannten Risiken (Stichwort: "Stand der Technik") einen Speicher mit NMC/NCA-Zellen oder mit Li-Ion ohne entspechendes Schutzkonzept einzusetzen, sitzt Du bei der Verantwortung (Schaffung einer Gefahrenquelle) mit im Boot.

    Sehe ich anders, wenn der Speicher vom Hersteller nach gängigem Stand der Technik zertifiziert und freigegeben wurde, dann kann ich als Kunde davon ausgehen, dass dieser ein Schutzkonzept hat, welches ebenfalls dem Stand der Technik entspricht. Vom Endverbraucher wird nicht erwartet werden, dass er die Feinheiten von einzelnen Zellchemien versteht, das ist Aufgabe des Herstellers bei der Auswahl seiner Komponenten.

    Genau deshalb macht es ja Sinn, dass sich Versicherungen auf gewisse Standards beziehen können in Ihrer Risikobewertung.



    Häufig bedeutet "DIY" eben, daß sorgfältig selbst ausgesuchte Komponenten (als Neuware!) zusammengestellt werden. Eine implizierte Unterstellung, daß jeder "Bastler" gleich ein Pfuscher ist, ist unsachlich.

    Das habe ich nicht behauptet (Pfuscher). Es geht mir darum, dass es kommerzieller Verkäufer seine Lieferanten auditiert und Einblicke in die Produktionsprozesse und Materialqualität und Sauberkeit hat. Auch ein Qualitätsmonitoring im Produktlebenszyklus ist hier gängige Praxis.

    Das alles kannst du als Privater Endverbraucher in der DIY-Lösung einfach nicht sicherstellen, auch nicht, wenn du nagelneue Zellen kaufst. Du hast nicht die komplette Herstellungs-/Lieferkette im Einblick.

  • Hallo zusammen, wie sieht den das mit dem Speicher aus wenn man vom E-Auto die Batterie über V2G nutzt? Klar das Bisirektonale Ladegerät kostet 3000Euro aufwärts aber wenn dann wäre ja der Autohersteller haftbar oder der Hersteller des birektionalen Wandladegerät? Und wenn man den Speicher im E-Auto anzapft hat der ein Temperaturmanagement inklusive. Braucht halt eine Garage oder Stellplatz und wenn man grad unterwegs ist wenn Sonne da wird halt nicht gespeichert.

  • Also, da haben auch schon einige beim Laden gebrannt............

    Das Ladegerät im Auto oder die Ladesäule oder der Akku? Ich würde es gerne wissen. Es wird so viel Unsinn geschrieben - man glaubt es kaum.