Hallo,
ich habe folgendes Problem. Ich besitze eine 29,7 kWp PV-Anlage auf meinem Dach und möchte diese um eine 10 kWp PV-Anlage auf meinem Garagendach erweitern und mit einem Stromspeicher versehen.
Meine erste Frage ist: Brauche ich einen Rundsteuerempfänger? Meine Einschätzung wäre nein, da ich diese bereits installierte 29,7 kWp PV-Anlage bereits zum EEG 2017 in Betrieb genommen habe. (genaues Datum: 28.03.2017). Deswegen musste ich auch keinen RSE (Rundsteuerempfänger) nachrüsten.
Wenn ich aber jetzt meine PV-Anlage wie beschrieben erweitere, muss ich dann einen RSE einbauen? Auch hier würde ich mit nein antworten, da in der EEG 2021 unter Absatz 3 drinsteht:
Mehrere Solaranlagen gelten unabhängig von den Eigentumsverhältnissen und ausschließlich zum Zweck der Ermittlung der installierten Leistung im Sinne der Absätze 1, 1a und 2 als eine Anlage, wenn
1. sie sich auf demselben Grundstück oder Gebäude befinden und
2. sie innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen worden sind.
Und meine PV-Anlagen dann nicht innerhalb eines Jahres in Betrieb genommen wurde und somit als getrennte Solaranlagen angesehen werden können, wobei eine in die EEG 2017 fällt und ich bei der anderen mit 10 kWp zwischen RSE und 70% Regelung entscheiden darf.
Ich würde beide Solaranlagen aber trotzdem über einen SolarLog 1200 managen.
Könnte mir jemand weiterhelfen und meine Argumentation stützen oder widerlegen?
Danke
euer solarjunky