Der bereitwillige Elektriker soll natürlich eine Aufwandsentschädigung bekommen. Einfach einhängen und nicht anmelden mache ich nicht, da ich damit ja meine gesamte EEG-Vergütung gefährde.
Die Anmerkungen bezüglich "Schwierigkeiten" verstehe ich nicht (außer, dass ich halt für die formale Anmeldung eine Unterschrift brauche ). Abrechnung erfolgt einfach mit dem dann gültigen EEG-Satz für ÜE über einen Zähler und Aufteilung der Erträge anhand der kWp wie bisher bei den beiden im Anstand von einem Jahr am SE17K in Betrieb genommen Anlagen auch.
Es gibt nicht umsonst diesen "Such-Thread".
Die Eli`s können sich kaum retten.
Bei einer Erweiterung reduziert sich zudem deine EEG Vergütung.
Wenn schon Offiziell, dann als eine zusätzliche Anlage mit neuer Abschreibung, Vergütung und Laufzeit.
VG,
SC