Brauche Hilfe beim Steuermodell

  • Hallo zusammen!

    Ich hab seit August 2013 eine Anlage für Eigenverbrauch und Einspeisung mit 8,5 kWp in Betrieb.

    Die Anlage wurde auf 10 Jahre finanziert und laut Steuerberater auf 20 Jahre abgeschrieben.

    Als die Anlage in Betrieb ging hab ich die MwSt vom Finanzamt zurück bekommen, das hat der Steuerberater damals so geregelt. Seit dem muss ich auch jedes Jahr die Umsatzsteuer machen.

    Momentan bin ich als Kleingewerbe eingestuft.


    Da jetzt die neue Regelung mit der Liebhaberei veröffentlicht worden ist und der Steuerberater immer teuerer wird (~500€/Jahr) dachte ich mir ich könnte doch die Steuererklärung zukünftig selber machen.

    So wie ich das lese fällt ja bei der neuen Regelung die Umsatzsteuererklärung und auch die Abschreibung weg. Natürlich kann ich auch keine Handwerkerkosten mehr absetzen, aber da hab ich ja eh keine.


    Da ich nicht weiß welche steuerlichen Vorteile ich durch die Abschreibung habe kann ich nicht einschätzen ob sich die Umstellung auf die Liebhaberei rechnet.


    Was noch dazu kommt ist dass ich einen Speicher nachrüsten möchte, der kommt auch auf ca. 10.000€. Nur so zur Info falls der irgendwie mit rein gerechnet werden muss oder kann…


    Meinen Steuerberater hab ich über dieses Vorhaben schon befragt, aber der sagt du brauchst zukünftig so und so einen Steuerberater dafür. Klar, ist ja sein Geschäft. Er wird mir nicht helfen die Steuererklärung zukünftig selber machen zu können.


    Ich bräuchte jetzt eine Fachkundige Aussage welches Steuermodell ich zukünftig wählen soll.

    Wie gesagt, ich möchte meinen Steuererklärung zukünftig selber machen, das ist ja heutzutage kein Problem mehr. Privat haben wir keine Besonderheiten, es ist nur die PV-Anlage.


    Kann mir jemand bei der Entscheidung helfen?


    Vielen Dank im Voraus!


    Gruß - Bert

  • Den SB haettest du laengst in die Wueste schicken sollen (500Eu/a!?! Das frisst ja den kompletten Gewinn! Ja... so kann man ne PV auch zur Leibhaberei werden lassen ;( )... und 2018 haettest du schlieslich schon in die Kleinunternehmerregelung (KUR) wechseln und dir so die UST auf Eigenverbrauch komplett sparen koennen.

    Gibt dann halt keine Vorsteuererstattung mehr, solltest du dir nen neuen WR kaufen muessen.

    Fuer den Speicher isses aber egal, da dieser bei ner Nachruestung eh nicht zu PV zaehlt!


    Bei der neuen Liebhabereiregelung entfaellt hingegen nur die EUeR/ESt-Erklaerung ... USt-Erklaerung bleibt, enthaelt bei Wechsel in KUR aber nur den Gesamtumsatz des laufenden und Vorjahres. Das kriegst du hin...


    Eine 2013er Anlage macht wahrscheinlich ganz locker ueber den steuerfreien 410Eu an Gewinn, insbesondere JETZT wo die Finanzierung auslaeuft (keine Schuldzinsen mehr bei den Kosten) und wenn Anfangs viel abgeschrieben wurde (was ich jetzt von nem SB erwarten wuerde). Da MUSST du foermlich die Liebhabereikarte ziehen... die wurde extra fuer Altanlagenbesitzer mit hohen Gewinnen gemacht!


    Handwerkerkosten koennen uebrigens normalerweise nur Arbeitnehmer absetzen... Unternehmer schreiben immer alle Kosten ab! Das bist du mit Liebhabereiregel aber ja dann nicht mehr, insofern geht das mit den Handwerkerkosten dann ev. sogar, falls mal was gemacht werden muss. Die Materialkosten, kann man dann aber halt nicht mehr als Verlust Abschreiben und so nen Steuererstattung bewirken...

    9.5kWp Ost/West (-100°/80°, DN 45°), 17+21 Solarworld protectSW250 & SamilPower SolarLake 8500TL-PM (70% hart) ab 3'2015

  • Hm, also würdest du jetzt in die KUR oder in die Liebhaberei wechseln?

    Bei der Liebhaberei hab ich quasi gesondert zu meiner Lohnsteuer nur noch die Umsatzsteuererklärung?

    Der Rest würde wegfallen?


    Von der Abschreibung hab ich quasi eh nicht mehr viel oder?


    Vielen Dank!


    Gruß - Hubert

  • Ich würde beides machen... ersteres schon vor 4 Jahren! Da musst du dann nur noch 2 Zahlen in die UStE schreiben (nicht das es vorher arg viel mehr gewesen wären... andere halt), zahlst aber halt keine USt auf EV mehr.

    Ev. verzichtet das FA gar ganz auf die UStE bei KUR, da sich an den Umsätzen ja nix gross ändern kann.


    Von der Abschreibung in der ESt hättest du nur was, wenn du plötzlich Verluste machst... also falls was kaputt geht. Dafür sparst du dir aber bei Liebhaberei die Steuern auf den Gewinn, den ne 2013er Anlage ja wohl hat...

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  • Hm, wie beides?

    Es geht doch nur KUR oder Liebhaberei oder?


    Also wenn ich jetzt einen Speicher nachrüste dann würd ja mein Eigenverbrauch viel mehr und die Einspeisevergütung (Abschlag) weniger werden. Dann bräuchte ich die Variante mit der ich keine Ust auf den Eigenverbrauch zahlen muss, das wäre dann?


    VG - Bert

  • Vergiss den Speicher, rausgeworfenes Geld. Für die 10 k€ kaufst du besser ETF, Aktien.

    Mach KUR (USt-Gehrin) und Vereinfachungsregelung (EÜR-Gehirn).

  • Oder nix von beidem... das hat er jetzt. Die schlechteste aller Moeglichkeiten... ;)


    (Edit: Ja, Details sind wichtig... Das die Leute auch immer Anrufen wenn ich was schreibe.)

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  • Ok, also jetzt versteh ich leider nur noch Bahnhof.

    Den Speicher vergiss ich nicht, der wird kommen. Und so muss auch das Steuermodell geplant werden.