meine Erfahrungen mit Netze BW

  • Hallo Ihr,


    es könnte sein, daß dieser Beitrag ein wenig länger wird, deshalb vorweg mein Fazit:

    • Ja, man sollte die PV-Anlage nach der Inbetriebnahme laufen lassen, auch wenn sich der Ferraris-Zähler dadurch tagsüber rückwärts dreht.
    • Ja, man bekommt den eingespeisten Strom vom ersten Tag an vergütet, auch wenn das Zeit, Geduld und Nerven kostet.

    Das Gute an der momentan angespannten Situation auf dem PV-Markt ist, daß man sehr viel Zeit hat, sich hier im Forum schlau zu lesen, bevor man etwas unterschreibt. Vielen Dank deshalb an die vielen guten Ratschläge, die ich hier bekommen habe!


    Doch nun zurück zu mir. Ich versuche es mal chronologisch:


    30.06.21

    "Eingang Ihrer Einspeisezusage" von Netze BW: "Die Netze BW GmbH kümmert sich um die Energiewende."


    17.07.21

    Inbetriebnahme der PV-Anlage

    Hinweis vom Elektriker: rückwärts laufender Ferraris-Zähler ist nicht erlaubt


    19.07.21

    Einrichtung der PV-Anlage im SMA-Portal


    21.07.21

    Registrierung der PV-Anlage im Marktstammdatenregister


    09.09.21

    Anfrage über das Kontaktformular auf https://www.netze-bw.de/, welche Schritte notwendig sind, damit ich die EEG-Vergütung ab IBN bekomme

    automatische Antwort erhalten: "vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben Ihre Nachricht erhalten und werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern."

    keine Antwort von Netze BW


    14.09.21

    Rechnungen für Juli und August an Netze BW geschickt, Zahlungsziel 2 Wochen

    keine Reaktion von Netze BW


    28.09.21

    Tausch Ferraris-Zähler gegen moderne Meßeinrichtung (Zweirichtungszähler)

    Belehrung vom Elektriker: Ferraris-Zähler darf auf keinen Fall rückwärts laufen.


    29.09.21

    Mahnung für Juli-Rechnung incl. 40€ Mahngebühr an Netze BW geschickt

    keine Reaktion von Netze BW


    30.09.21

    Mahnung für August-Rechnung incl. 40€ Mahngebühr an Netze BW geschickt

    Rechnung für September an Netze BW geschickt

    keine Reaktion von Netze BW


    12.10.21

    "Bestätigung über die Stromeinspeisung" von Netze BW erhalten

    "Sie haben Ihre Anlage am 17.07.2021 in Betrieb genommen. Nach EEG 2021

    müssen Sie uns die gewünschte Veräußerungsform vor Beginn des

    vorangegangenen Kalendermonats vor der Inbetriebnahme melden (§21c). Da die

    Meldung jedoch erst am 28.06.2021 erfolgte, verringert sich der anzulegende Wert

    bis zum 31.07.2021 auf den Monatsmarktwert (§52 Abs. 2 Nr. 2). Bei Anlagen ohne

    registrierende Leistungsmessung wird eine Ersatzwertbildung für die von der

    Vergütungsabsenkung betroffene Einspeisemenge vorgenommen."


    Anfrage per E-Mail an Frau G. von Netze BW, warum Netze BW nicht reagiert


    13.10.21

    Antwort-E-Mail von Frau G. von Netze BW

    "Da die Einspeisung nach der Inbetriebnahme zunächst ohne Zweirichtungszähler an der Übergabestelle erfolgte, besteht bis zum Einbau des geeigneten Zweirichtungszähler kein Vergütungsanspruch. Der Aufbau und Betrieb der im geschäftlichen Verkehr gegenüber einem Energielieferanten oder dem Netzbetreiber für die Abrechnung von bezogener oder erzeugter Energie benötigten Messeinrichtung hat nach dem Messstellenbetriebsgesetz, VDE-AR-N 4400, VDE-AR-N 4100 sowie den technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers zu erfolgen. Der Betrieb einer Erzeugungsanlage ohne geeignete Messeinrichtung ist nicht zulässig."


    15.10.21

    Mahnung für September-Rechnung incl. 40€ Mahngebühr an Netze BW geschickt

    korrigierte Rechnung für Juli an Netze BW geschickt; Durch die Verwendung des Marktwertes hat sich der Rechnungsbetrag um 0,19€ erhöht. ;)

    keine Reaktion von Netze BW


    29.10.21

    Mahnung für korrigierte Juli-Rechnung incl. 40€ Mahngebühr an Netze BW geschickt

    Mahnbescheid für August-Rechnung gestellt

    keine Reaktion von Netze BW


    05.11.21

    Mahnbescheid für August-Rechnung durch Amtsgericht an Netze BW zugestellt

    E-Mail von Frau S. (Konzern-Rechtsabteilung der EnBW)

    "Diese Abrechnungen und Mahnungen weisen wir namens der Netze BW GmbH zurück. Ihre Zahlungsforderungen sind ungerechtfertigt." (Begründung: fehlerhafte Abrechnung)

    "Die Netze BW GmbH ist ihren gesetzlichen Pflichten entsprechend selbstverständlich dazu bereit, Ihnen die Einspeisevergütung für jede von Ihnen in das Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde Strom zu bezahlen."

    "In Bezug auf Ihre Mahnungen weisen wir - lediglich der Vollständigkeit halber - darauf hin, dass es für die von Ihnen geforderten "Mahngebühren" schon dem Grunde nach die erforderliche Rechtsgrundlage weder gesetzlich noch vertraglich gibt."


    meine Antwort-E-Mail

    Nach Überprüfung meiner Rechnungen kann ich keine Fehler feststellen.

    zu den Mahngebühren Verweis auf §288 Abs. 5 BGB

    Hinweis auf laufendes Mahnverfahren


    08.11.21

    E-Mail von Herr H. von Netze BW

    im Auftrag von Frau S. als Krankheitsvertretung von Frau G.

    keine Antworten auf die offenen Fragen, nur Bitte um meine Telefonnummer


    meine Antwort-E-Mail

    keine Telefonnummer gegeben

    Hinweis auf eindeutige Rechtslage

    kein Interesse an weiterer Kommunikation


    Antwort-E-Mail von Herr H. von Netze BW

    besteht auf Telefonat:

    "Sie haben in dem Punkt recht dass die Situation eindeutig ist,

    jedoch gibt es mehrere Wege Ihnen die zustehende Vergütung auszubezahlen, diese sind jedoch mit unterschiedlichem Aufwand verbunden.

    Ich würde jedoch gerne den Weg nehmen welcher den geringsten Aufwand darstellt und schlussendlich zum selben Ergebnis führt.

    Dies macht jedoch nur Sinn wenn Sie auch damit einverstanden wären, daher die bitte nach dem kurzen Telefonat."


    meine Antwort-E-Mail

    Bitte um ausschließlich schriftliche Kommunikation


    09.11.21

    E-Mail von Herr H. von Netze BW

    Ankündigung, die offenen Forderungen in den nächsten Tagen zu überweisen

    "Gegen den Mahnbescheid wurde fristgerecht Widerspruch eingelegt."


    18.11.21

    teilweise Erstattung meiner Forderungen, Nachfrage bei Netze BW


    19.11.21

    E-Mail von Herr H. von Netze BW

    "ich hab die mir vorliegenden Rechnung so überwiesen wir diese mir vorlagen.

    Das für die von Ihnen aufgeführten Rechnungen bereits eine Mahnung vorlag war mir nicht bekannt."

    Zusicherung, den Rest innerhalb von 2 Wochen zu überweisen

    Widerspruch gegen den Mahnbescheid, keine Begründung


    02.12.21

    vollständige Erstattung meiner Forderungen


    Was ist nun mein Fazit?


    Ich habe mich immer wieder gefragt, ob ich es hier mit Inkompetenz, Überlastung oder Böswilligkeit zu tun habe. Vermutlich wird es eine Mischung von allem sein, wobei am Ende bei mir das Gefühl überwiegt, daß das ganze Methode hat. Obwohl ich letztlich mein Ziel erreicht habe, bleiben Fragen unbeantwortet:

    • Warum behauptet Frau G., daß Netze BW ohne 2RZ nicht vergütet?
    • Warum behauptet Frau S., meine Rechnungen wären fehlerhaft und die Mahngebühren hätten keine rechtliche Grundlage und 3 Tage später ist das alles kein Thema mehr?
    • Warum zahlt Netze BW die Forderungen aus dem Mahnverfahren, obwohl dem Mahnbescheid widersprochen wurde?

    Am Ende des Tages habe ich mich hier um 300€ gezankt. Mir kam es wirklich nicht auf das Geld an, sondern ich habe mich über das Verhalten geärgert. Ich hätte das alles akzeptiert, wenn ich wegen der aktuellen Überlastung um Geduld gebeten worden wäre. Das ist aber nicht passiert. Um nochmal den Slogan von Netze BW zu wiederholen: "Die Netze BW GmbH kümmert sich um die Energiewende."


    Deswegen kann ich alle, die bis hierher gelesen haben und gerade ihre PV-Anlage in Betrieb genommen haben, nur dazu ermutigen: Erzeugt sauberen Strom vom ersten Tag an und besteht auf Euer Recht!

  • Danke Euch!


    Für die Rechnungen habe ich das Excel hier aus dem Forum verwendet (Zahlungsziel: 14 Tage).


    Als Nachweis für den gebildeten Ersatzwert habe ich einen Screenshot vom SMA-Portal für den betreffenden Monat an die Rechnung angehängt. Und dann alles per Fax verschickt, weil das günstig ist und ich einen Sendenachweis habe.


    Es war gar nicht so leicht, eine Faxnummer zu finden. Ich bin dann auf ein dieses Excel gestoßen.

  • Kommt mir ein bisschen bekannt vor dass von dort viel Falsches erzählt wird.

    Allerdings möchte ich die Abrechnung loben, Frau SL und Herr MW aus K. machen aus meiner Sicht exzellente Arbeit. Ich überlasse dem Kunden die Gutschrift, das klappt einwandfrei und ich hab es nicht eilig.

    Es ist doch erfreulich zu lesen, dass Ersatzwertbildung hier mit wenig Aufwand funktioniert und der VNB sich nicht mit Händen und Füßen wehrt, den Drehstrom (Ferraris ^^) zu vergüten.

  • Sehr gut, eu0ahshi .


    Sie haben schlussendlich die Mahngebühren auch geschluckt und bezahlt je 40 € pro Monat? Hätten sie dann auch günstiger haben können, aber vermutlich deine Hartnäckigkeit und dein Wissen in dem Thema unterschätzt. Hoffentlich macht das Schule und sie lernen daraus, sich beim nächsten Mal von Anfang an wie Geschäftspartner zu verhalten.

    88 x JA Solar JAM60S10-340/MR mit 45 Solaredge P730 an Solaredge SE27.6K

    2 Wallboxen DaheimLaden V2 (auf 11 kW gedrosselt)

    Nissan Leaf

  • Sie haben schlussendlich die Mahngebühren auch geschluckt und bezahlt je 40 € pro Monat?

    ja, Mahngebühren und Gebühren des Mahnverfahrens wurden erstattet. Aus ursprünglich 303€ sind somit 465€ geworden.

    Alle Forderungen bestritten und trotzdem bezahlt. Ich habe vergeblich versucht, eine Logik dahinter zu finden.

  • Nachdem für jedes Brötchen Beleg gefordert wird könnten findige Betreiber auf die Idee kommen, kWh einzeln in Rechnung zu stellen um auf Verzugpauschale zu spekulieren. *

    versucht, eine Logik dahinter zu finden

    Das Geld muss weg.


    * Unterlägen diese Mehreinnahmen der Spekulationssteuer?

  • hallo


    Doch nun zurück zu mir. Ich versuche es mal chronologisch:

    Wär ich so drauf, müsste das forum schliessen, weil, den speicherplatz kann keiner bezahlen

    wer etwas will sucht wege, wer etwas nicht will sucht gründe.


    egal wo, 90% dürfen dinge von denen sie nicht soviel verstehen.


    alle menschen sind gleich, jedenfalls mir.

  • Ich hol den Thread mal wieder hoch, da ich grad auch so meinen Frust mit dem Laden hab. Die kommen einfach nicht aus dem Quark. Keiner weiß was der andere arbeitet. Ich hab auch ne nette Chonologie:


    22.12.2021

    Anfrage gestellt. Hier wurde auch schon der bereits vorhandene Zweirichtungszähler mit Zählernummer eingetragen


    05.01.2022

    Netzverknüpfungspunkt wurde mitgeteilt. Die haben jedoch die falsche Hausnummer hinterlegt (in der Anfrage wars richtig). Hab das denen per Mail mitgeteilt


    07.01.2022

    Ein Herr M. teilte mir mit, dass dann eine neue Netzberechnung stattfinden muss. Sie schreiben die Daten auf meine Hausnummer um.


    10.01.2022

    Netzvoruntersuchung eingeleitet und neuen Netzverknüpfungspunkt mitgeteilt


    09.04.2022

    Anlage kam aufs Dach und wurde an diesem Tag in Betrieb genommen.


    19.04.2022

    Kurze Mail an NetzeBW, ob die Vergütung rückwirkend gezahlt wird, da mir noch eine Antwort vom Finanzamt wegen der Steuernummer fehlt. Ich bin ja noch Neuling.


    Bekam am selben Tag (!) Antwort, dass der Strom natürlich rückwirkend vergütet wird, ich aber einen Zweirichtungszähler benötige


    Antwort meinerseits, dass der (smarte) Zweirichtungszähler schon vorher eingebaut war und das Einspeisezählwerk auch aktiv ist. Darauf keine Antwort mehr von NetzeBW


    Zwischenzeitlich bekam ich einen Anruf von der Abteilung für Balkonanlagen. Ich muss unverzüglich mein 300Wp Balkonkraftwerk abbauen, da dieses nicht zusammen mit der großen Anlagen betrieben werden darf. Es sei denn, ich binde es in die große Anlage ein oder ich melde es wie eine große Anlage an.. Ich hab es dann abgebaut, im MaStr stillgelegt und bei Bekannten aufgebaut. Die freuen sich.


    Über das Portal wurde ich geärgert, da für jeden Furz ein Formular benötigt wird. Das hier abzubilden, sprengt den Rahmen...


    07.06.2022

    habe mal nachgefragt, wie der Sachstand ist. Zuerst kam die automatische Antwort, danach eine richtige:


    "am 19.04.22 teilten Sie uns per mail mit, dass ein (smarter) Zweirichtungszähler bereits verbaut wurde und wunderbar funktioniert. Hierbei handelt es sich um eine moderne Messeinrichtung Einrichtungszähler Fremdgerät: (Zählernummer mir unbekannt). Für die Erfassung der Rücklieferstrommenge wird jedoch ein 2- Richtungszähler benötigt." Außerdem wollten sie noch das Formular zum NA Schutz (wobei die Erklärung auf einem anderen Formular der NetzeBW bereits abgegeben wurde...)


    Habe geantwortet, dass ein Zweirichtungszähler verbaut ist.


    Antwort von NetzeBW: ich soll ein Foto vom Zähler machen


    Sendete 2 Bilder auf denen die Zählernummer und auch die Zählwerke zu sehen waren.


    Als Antwort kam nur: "VIELEN DANK"


    26.08.2022

    wieder eine Anfrage, wie der Sachstand ist


    Zuerst die automatische Mail


    dann kam eine Mail, dass ich wegen dem hohen Arbeitsaufkommen von weiteren Rückfragen absehen soll... Ich kann mich auf der Homepage informieren


    07.09.2022

    Derweil gings im Portal wieder drunter und drüber. Fehlende Fertigmeldungsunterlagen fehlten. Da war plötzlich das Formular von der Registrierung im MaStr falsch, usw. Auch waren die schon länger hinterlegten Bank- und Steuerdaten irgendwie nicht mehr da.


    08.09.2022

    Jetzt kam tatsächlich noch eine Antwort von einer Frau P: sie wollte die Anfragenummer wissen, um die Anfrage zuordnen zu können (konnte man aber auch aus dem Verlauf heraus lesen)


    Habe in der Antwort nochmal die Nummer genannt und dazu geschrieben, dass eine Kollegin mir schrieb, dass ich einen Zweirichtungszähler benötige. Habe nochmal geschrieben, dass dieser schon vorher verbaut war und habe nochmal die Bilder mit angehängt.


    Antwort bekam ich dann von einer Frau S. Ich hätte recht mit dem Stromzähler (ach...) Sie gibt das der Fachabteilung weiter, im System ist ein gänzlich anderer Zähler eingetragen, sie hat das korrigiert.


    Im Portal kam jetzt auch die Meldung:

    Unterlagen vollständig

    Die Unterlagen liegen uns vor.

    Nächste Schritte

    Im nächsten Schritt erhält der Anlagenbetreiber den Einspeisevertrag bzw. die Stromeinspeisebestätigung.


    Seither ist wieder Stille. Dann habe dieses Thema hier entdeckt und vorhin Rechnungen für die letzten Monate geschrieben. Die gehen morgen raus. mal sehen wie es weiter geht