Hallo Ihr,
es könnte sein, daß dieser Beitrag ein wenig länger wird, deshalb vorweg mein Fazit:
- Ja, man sollte die PV-Anlage nach der Inbetriebnahme laufen lassen, auch wenn sich der Ferraris-Zähler dadurch tagsüber rückwärts dreht.
- Ja, man bekommt den eingespeisten Strom vom ersten Tag an vergütet, auch wenn das Zeit, Geduld und Nerven kostet.
Das Gute an der momentan angespannten Situation auf dem PV-Markt ist, daß man sehr viel Zeit hat, sich hier im Forum schlau zu lesen, bevor man etwas unterschreibt. Vielen Dank deshalb an die vielen guten Ratschläge, die ich hier bekommen habe!
Doch nun zurück zu mir. Ich versuche es mal chronologisch:
30.06.21
"Eingang Ihrer Einspeisezusage" von Netze BW: "Die Netze BW GmbH kümmert sich um die Energiewende."
17.07.21
Inbetriebnahme der PV-Anlage
Hinweis vom Elektriker: rückwärts laufender Ferraris-Zähler ist nicht erlaubt
19.07.21
Einrichtung der PV-Anlage im SMA-Portal
21.07.21
Registrierung der PV-Anlage im Marktstammdatenregister
09.09.21
Anfrage über das Kontaktformular auf https://www.netze-bw.de/, welche Schritte notwendig sind, damit ich die EEG-Vergütung ab IBN bekomme
automatische Antwort erhalten: "vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben Ihre Nachricht erhalten und werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern."
keine Antwort von Netze BW
14.09.21
Rechnungen für Juli und August an Netze BW geschickt, Zahlungsziel 2 Wochen
keine Reaktion von Netze BW
28.09.21
Tausch Ferraris-Zähler gegen moderne Meßeinrichtung (Zweirichtungszähler)
Belehrung vom Elektriker: Ferraris-Zähler darf auf keinen Fall rückwärts laufen.
29.09.21
Mahnung für Juli-Rechnung incl. 40€ Mahngebühr an Netze BW geschickt
keine Reaktion von Netze BW
30.09.21
Mahnung für August-Rechnung incl. 40€ Mahngebühr an Netze BW geschickt
Rechnung für September an Netze BW geschickt
keine Reaktion von Netze BW
12.10.21
"Bestätigung über die Stromeinspeisung" von Netze BW erhalten
"Sie haben Ihre Anlage am 17.07.2021 in Betrieb genommen. Nach EEG 2021
müssen Sie uns die gewünschte Veräußerungsform vor Beginn des
vorangegangenen Kalendermonats vor der Inbetriebnahme melden (§21c). Da die
Meldung jedoch erst am 28.06.2021 erfolgte, verringert sich der anzulegende Wert
bis zum 31.07.2021 auf den Monatsmarktwert (§52 Abs. 2 Nr. 2). Bei Anlagen ohne
registrierende Leistungsmessung wird eine Ersatzwertbildung für die von der
Vergütungsabsenkung betroffene Einspeisemenge vorgenommen."
Anfrage per E-Mail an Frau G. von Netze BW, warum Netze BW nicht reagiert
13.10.21
Antwort-E-Mail von Frau G. von Netze BW
"Da die Einspeisung nach der Inbetriebnahme zunächst ohne Zweirichtungszähler an der Übergabestelle erfolgte, besteht bis zum Einbau des geeigneten Zweirichtungszähler kein Vergütungsanspruch. Der Aufbau und Betrieb der im geschäftlichen Verkehr gegenüber einem Energielieferanten oder dem Netzbetreiber für die Abrechnung von bezogener oder erzeugter Energie benötigten Messeinrichtung hat nach dem Messstellenbetriebsgesetz, VDE-AR-N 4400, VDE-AR-N 4100 sowie den technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers zu erfolgen. Der Betrieb einer Erzeugungsanlage ohne geeignete Messeinrichtung ist nicht zulässig."
15.10.21
Mahnung für September-Rechnung incl. 40€ Mahngebühr an Netze BW geschickt
korrigierte Rechnung für Juli an Netze BW geschickt; Durch die Verwendung des Marktwertes hat sich der Rechnungsbetrag um 0,19€ erhöht.
keine Reaktion von Netze BW
29.10.21
Mahnung für korrigierte Juli-Rechnung incl. 40€ Mahngebühr an Netze BW geschickt
Mahnbescheid für August-Rechnung gestellt
keine Reaktion von Netze BW
05.11.21
Mahnbescheid für August-Rechnung durch Amtsgericht an Netze BW zugestellt
E-Mail von Frau S. (Konzern-Rechtsabteilung der EnBW)
"Diese Abrechnungen und Mahnungen weisen wir namens der Netze BW GmbH zurück. Ihre Zahlungsforderungen sind ungerechtfertigt." (Begründung: fehlerhafte Abrechnung)
"Die Netze BW GmbH ist ihren gesetzlichen Pflichten entsprechend selbstverständlich dazu bereit, Ihnen die Einspeisevergütung für jede von Ihnen in das Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde Strom zu bezahlen."
"In Bezug auf Ihre Mahnungen weisen wir - lediglich der Vollständigkeit halber - darauf hin, dass es für die von Ihnen geforderten "Mahngebühren" schon dem Grunde nach die erforderliche Rechtsgrundlage weder gesetzlich noch vertraglich gibt."
meine Antwort-E-Mail
Nach Überprüfung meiner Rechnungen kann ich keine Fehler feststellen.
zu den Mahngebühren Verweis auf §288 Abs. 5 BGB
Hinweis auf laufendes Mahnverfahren
08.11.21
E-Mail von Herr H. von Netze BW
im Auftrag von Frau S. als Krankheitsvertretung von Frau G.
keine Antworten auf die offenen Fragen, nur Bitte um meine Telefonnummer
meine Antwort-E-Mail
keine Telefonnummer gegeben
Hinweis auf eindeutige Rechtslage
kein Interesse an weiterer Kommunikation
Antwort-E-Mail von Herr H. von Netze BW
besteht auf Telefonat:
"Sie haben in dem Punkt recht dass die Situation eindeutig ist,
jedoch gibt es mehrere Wege Ihnen die zustehende Vergütung auszubezahlen, diese sind jedoch mit unterschiedlichem Aufwand verbunden.
Ich würde jedoch gerne den Weg nehmen welcher den geringsten Aufwand darstellt und schlussendlich zum selben Ergebnis führt.
Dies macht jedoch nur Sinn wenn Sie auch damit einverstanden wären, daher die bitte nach dem kurzen Telefonat."
meine Antwort-E-Mail
Bitte um ausschließlich schriftliche Kommunikation
09.11.21
E-Mail von Herr H. von Netze BW
Ankündigung, die offenen Forderungen in den nächsten Tagen zu überweisen
"Gegen den Mahnbescheid wurde fristgerecht Widerspruch eingelegt."
18.11.21
teilweise Erstattung meiner Forderungen, Nachfrage bei Netze BW
19.11.21
E-Mail von Herr H. von Netze BW
"ich hab die mir vorliegenden Rechnung so überwiesen wir diese mir vorlagen.
Das für die von Ihnen aufgeführten Rechnungen bereits eine Mahnung vorlag war mir nicht bekannt."
Zusicherung, den Rest innerhalb von 2 Wochen zu überweisen
Widerspruch gegen den Mahnbescheid, keine Begründung
02.12.21
vollständige Erstattung meiner Forderungen
Was ist nun mein Fazit?
Ich habe mich immer wieder gefragt, ob ich es hier mit Inkompetenz, Überlastung oder Böswilligkeit zu tun habe. Vermutlich wird es eine Mischung von allem sein, wobei am Ende bei mir das Gefühl überwiegt, daß das ganze Methode hat. Obwohl ich letztlich mein Ziel erreicht habe, bleiben Fragen unbeantwortet:
- Warum behauptet Frau G., daß Netze BW ohne 2RZ nicht vergütet?
- Warum behauptet Frau S., meine Rechnungen wären fehlerhaft und die Mahngebühren hätten keine rechtliche Grundlage und 3 Tage später ist das alles kein Thema mehr?
- Warum zahlt Netze BW die Forderungen aus dem Mahnverfahren, obwohl dem Mahnbescheid widersprochen wurde?
Am Ende des Tages habe ich mich hier um 300€ gezankt. Mir kam es wirklich nicht auf das Geld an, sondern ich habe mich über das Verhalten geärgert. Ich hätte das alles akzeptiert, wenn ich wegen der aktuellen Überlastung um Geduld gebeten worden wäre. Das ist aber nicht passiert. Um nochmal den Slogan von Netze BW zu wiederholen: "Die Netze BW GmbH kümmert sich um die Energiewende."
Deswegen kann ich alle, die bis hierher gelesen haben und gerade ihre PV-Anlage in Betrieb genommen haben, nur dazu ermutigen: Erzeugt sauberen Strom vom ersten Tag an und besteht auf Euer Recht!