Hallo liebe Forumskollegen,
ich lese hier im Forum schon seit Längerem mit - und habe im letzten Jahr (2020) zum Thema Anlagenerweiterung folgendes verstanden:
Eine bestehende PV-Anlage, welche innerhalb von 12 Kalendermonaten mit weiteren Modulen erweitert wird, gilt abrechnungstechnisch als eine Anlage. Ich finde den Forumseintrag nicht mehr, aber ich hatte mir gemerkt, dass für die Gesamtanlage der zum Zeitpunkt der Installation des ersten Anlagenteils gültige Vergütungssatz maßgebend ist. Durch die Vergrößerung der Anlage könne es allerdings sein, dass man in die nächste Größenkategorie des Vergütungssatzes rutscht, z.B. von unter 10kWp auf über 10 kWp. Dadurch ergäbe sich u.U. ein etwas niedrigerer Vergütungssatz, aber insgesamt stellt man sich wahrscheinlich besser, weil der später installierte Anlagenteil einen höheren Vergütungssatz bekommt (den von vor 12 Monaten).
Mein konkreter Fall:
Erstanlage mit 30 Heckert-Modulen á 325 Watt = 9,75kWp.
Inbetriebnahme am 22.04.2020.
Vergütungssatz 9,44ct/kWh.
Installiert auf einen Einfamilienhaus, Ausrichtung auf einem Zeltdach mit 23 Grad Dachneigung 14 Module nach Süden 16 Module nach Osten ausgerichtet
Eigener Wechselrichter: Sunny Tripower 10.0
Erweiterung der Anlage im Frühjahr 2021:
28 Heckert-Module á 330 Watt = 9,24 kWp.
Ist am Netz seit 29.03.2021
16 Module sind nach Westen ausgerichtet, und 12 Module befinden sich auf dem Terrassendach, Richtung Süden. Auch 23 Grad Dachneigung.
Eigener Wechselrichter: Sunny Tripower 10.0
Beide Anlagenteile hängen an den gleichen Zählern dran. Mir wurde bereits von Anfang an ein Erzeugungszähler montiert (keine Ahnung warum) und natürlich der normale Bezugs-/Einspeisezähler.
Es gab Einiges an Hickhack, was die Online-Fertigmeldung meines Elektrikers für den zweiten Anlagenteil betrifft. Scheinbar hatte er die Zählernummern vertauscht (Einspeise-/Bezugszähler und Erzeugungszähler). Dadurch kamen einige Nachfragen vom Netzbetreiber und es ging durch Missverständnisse viel Zeit verloren. Das ist nun geklärt, aber auf dem Schreiben "Bestätigung Stromeinspeisung" steht nun nicht der 29.03.2021, sondern erst der 07.10.2021. Dadurch ergibt sich ein schlechterer Vergütungssatz aufgrund der monatlichen Degression.
Ich habe heute mit dem Netzbetreiber telefoniert. Folgende Info: Es gibt im EEG-Gesetz grundsätzlich keine Gesamtanlage. Auch nicht bei Installation innerhalb von 12 Kalendermonaten. Das betrifft nur die Abrechnung. Jeder Anlagenteil erhält immer den Vergütungssatz, der genau im Monat der Inbetriebnahme gültig ist.
Wenn ich nun also die Inbetriebnahme zum März 2021 nachweise (Inbetriebsetzungs-Formular ausfüllen und mit Unterschrift des Elektrikers und des Betreibers versehen), dann wären es für den ersten Anlagenteil weiterhin die 9,44ct/kWh, daran würde sich nichts ändern, wurde mir mitgeteilt. Für die neue Anlage wird für den verbleibenden Bruchteil bis 10 kWp, also 0,25 kWp 7,92 ct/kWh angesetzt, und für den ganzen Teil darüber 7,70 ct/kWp.
Gesetzt den Fall, ich gebe das Inbetriebsetzungs-Formular nicht ab, dann gibt es 2 unabhängige Anlagen. Für die zweite wäre der Vergütungssatz im Oktober 7,14 ct/kWp.
Wie das Ganze zusammenspielt mit dem alten EEG-Gesetz 2017 und der Novelle 2021, das kann ich im Moment nicht bewerten. Ob man z.B. überhaupt eine Anlage nach EEG 2017 in 2021 noch erweitern kann... Ich hatte mich auf jeden Fall gefreut, dass die 10 kWp-Grenze für den Eigenverbrauch gefallen ist, und dass ich mit meiner angedachten 20 kWp-Gesamtanlage da auf jeden Fall drunter falle. Frage ist nun, wie ich mich verhalten soll - wo liegt nun konkret der Vorteil von einer abrechnungstechnischen Gesamtanlage? Faktisch hängt alles auf den gleichen Zählern, ich könnte bei zwei Anlagenabrechnungen im Moment noch nicht mal sagen, welche Anlage wieviel Strom eingespeist hat.
Die für mich wichtige Frage ist: Habe ich den Forumseintrag missverstanden, und der Netzbetreiber hat recht, oder spiegelt das, was der Netzbetreiber erläutert hat, evtl. nur die Rechtssituation nach EEG 2021 wieder?
Wäre super, wenn ihr das kommentieren und etwas Licht ins Dunkel bringen könntet.
Gruß
Rüdiger