Hallo,
ich habe einige Anlagen neu erworben, die nur 6 Cent EEG Vergütung bekommen.
Die Anlagen haben alle um die 250kwp pro einzelanlage sind also in der zwingenden Direktvermarktung.
Nun habe ich schon beim Kauf darauf *spekuliert* das in der 20 Jahresfrist es auch Monate geben wird, die über den 6 Cent liegen.
Nun meinte jemand zu mir, das selbst wenn der Börsenstrompreis über die 6 Cent im Monatschnitt steigt z.B. bei 10 Cent liegt, ich dann zwar 10 Cent vom Direktvermarkter bekomme aber 4 Cent an den Netzbetreiber abgeben müsste.... Ist das richtig ?
Oder bekomme ich in guten Monaten tatsächlich die 10 Cent Börsenstrompreis und darf sie behalten ?
Gruß
Klaus