Danke für euren Input. Ich werde mal meinen Steuerberater fragen.
[Betriebliche Nebenkosten] Betrieb einer PV Anlage
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wenn eine 13kWp Anlage grad so auf plus minus 0 nach Steuern rausläuft, ich aber gerne im ersten Jahr volle Sonderabschreibung ziehen möchte, macht es dann ggf. Sinn einfach Kosten wie Zins und Versicherung nicht bei Ausgaben anzugeben um am Ende nicht in die Liebhaberei zu fallen?
Oder wäre es möglich die Sachentnahme mit der 20 cent pauschale anzusetzen falls oberes immer noch nicht reicht?
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Naja, "Sinn" macht es nicht unbedingt... Die Sonder-Abschreibungsmöglichkeiten sind ja dafür da es Unternehmen leichter zu machen und ne Art Anschubfinanzierung am Anfang zu ermöglichen um in die Gewinnzone zu kommen.
Wir missbrauchen das, weil eigentlich ja nicht nötig... Die PV hätten wir so oder so.
Und wenn ich von vornherein Verluste mache, hab ich halt kein florierendes Unternehmen und diese Möglichkeiten stehen mir für Hobbys nunmal nicht zu.
Du schlägst daher jetzt quasi vor die Bücher des Unternehmens zu Türken bzw. bewußt unrichtige Angaben im Steuerbescheid zu machen um gewisse Steuererleichterungen zu aktivieren... klingt das für dich legal?
Aber ja, deine Massnahmen führen erstmal zum gewünschten Ziel... Die von den FA ja anscheinend ohnehin akzeptierten pauschalen 20ct erscheinen mir aber deutlich besser als deine Alternative.
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Du schlägst daher jetzt quasi vor die Bücher des Unternehmens zu Türken bzw. bewußt unrichtige Angaben im Steuerbescheid zu machen um gewisse Steuererleichterungen zu aktivieren... klingt das für dich legal?
Wenns darum geht den Gewinn zu drücken wird auch jede noch so kleine Möglichkeit genutzt etwas in den Ausgaben anzusetzen.
z.B. Gas damit mans bei der Steuererklärung warm hat
So könnte man z.B. dann einfach den Anteil bei den Zinsen der Finanzierung weglassen, der Anteilig beim Hausbau mit rausgerechnet werden würde.
Oder auch diese ganzen Pauschalen.
Ich denke das ist durchaus legitim noch etwas dadurch an Steuern zu sparen.
Letztendlich kann das Finanzamt auch nicht prüfen ob ich ne Versicherung habe oder die PV mit einem Kredit bezahlt habe.
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Natürlich können sie das alles prüfen, wenn sie entspr. Unterlagen anfordern würden oder einfach mal so die Steuerprüfung vorbeischicken... dass sie das nicht tun (insb. wenn du was weglässt, haben sie ja keinen Anlass), heisst nicht dass sie es nicht könnten.
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Ok Beispiel Versicherung. Ich besitze eine, gebe aber keine Ausgaben an. Steuerprüfung kommt.
Wie wollen Sie herausfinden ob ich ne Versicherung für die PV abgeschlossen habe?
Meine privaten Girokonto Lastschriften durchstöbern, nach Versicherung suchen und mit Glück auf Verwendungszweck Photovoltaik stoßen?
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Deine privaten Konten wohl nicht, aber die deines Unternehmens... Aber wir brauchen glaub nicht weiter zu diskutieren. Meine Einschätzung kennst du, und Absolution kann dir hier eh keiner erteilen...
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20% Sonderabschreibung ansetzen (Maximum des Möglichen, bei Sonderabschreibung!) und dafür dann auf das Ansetzen von regulären Betriebsausgaben verzichten
Muss ich jetzt nicht verstehen,oder!?
Ich würde noch einen drauf setzen und zusätzlich degressiv abschreiben
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degressiv abschreiben
Danke für den Tipp, das muss ich tatsächlich mal betrachten.
Aber wieso willst du das nicht verstehen? Das macht tatsächlich ein Unterschied ob ich nur die Anlage abschreibe oder auch sämtliche Ausgaben nötig oder nicht wirklich nötig mit ansetze. Die Abschreibung wirst du immer haben. Summe = Nettopreis der Anlage.
Das Ziel: mit Sonderabschreibung im ersten Jahr maximales mögliches Minus und somit die Steueerstattung erhöhen.
Vorraussetzung dafür ist, dass die Anlage nicht in die Liebhaberei fällt. Und das wird bei meinem Kollegen mit 13kWp Ost/West welche diesen Monat montiert wird vermutlich sehr eng. Trägt sich grade noch über de Einspeisevergütung. Deswegen kam die Idee nicht jeden "Furz" als Ausgaben anzusetzen.
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Schätze Bento hat einfach nicht bedacht, daß weniger laufende Betriebsausgaben, zwar den Gewinn (--> keine Liebhaberei!) aber nicht das Steueraufkommen erhöhen, sofern unter der steuerfrei Grenze von 410€.