Hallo Gemeinde,
habe einen Bekannten der hat eine alte Anlage aus 2014 dort sind
folgende Zähler verbaut:
Im Gatenhaus Zählerschrank mit Erzeugungszähler vom Netzbetreiber
Im Haus Zweirichtungszähler vom Netzbetreiber
folgende Frage stellt sich:
Muss er Erzeugerzähler überhaupt vom Netzbetreiber sein? (Grundgebühr wäre einsparbar)
Desweiteren könnte er doch nun in die Kleinunternehmerregelung wechseln
und so die Steuersachen etas einfacher gestalten oder sehe ich das falsch?
Im Zählerschrank Gartenhaus könnte man auch gleich die Komponenten für die Wallbox ohne großen
Installationsaufwand unterbringen. Dies wäre dann das Optimum.
Wer kann dazu was sagen.
gruß Björn