das ist was ich wiesen wollte der Punkt
ist die Solarvergütung trotz anderer Einnahmen
trotzdem als "Spielerei " nicht aufzuführen
das ist was ich wiesen wollte der Punkt
ist die Solarvergütung trotz anderer Einnahmen
trotzdem als "Spielerei " nicht aufzuführen
PV <= 10 kWp => Neues vom Bundesfinanzministerium zu kleinen PV-Anlagen
also dann die ü10
Heisst das also ünter 10 oder uber 10?
Ich glaub fast er hat Mieteinahmen und damit dann nix mit Liebhaberei... deswegen über 10kWp?
Ich glaub fast er hat Mieteinahmen und damit dann nix mit Liebhaberei
Was haben Mieteinnahmen mit PV-Liebhaberei zu tun? Nix.
Wenn er die unter dem Dach mit der PV hat schon...
Zitat... wenn die Einnahmen hieraus 520 € im Veranlagungszeitraum nicht überschreiten...
Jupp genau
das ist es
Es gibt extra EInnahmen
Wierd dan wenn mann u 10KW die Vergütung bzw Einspeißung
trotzdem als " Liebhaberei" gemacht / gerechnet
das ist genau der Punkt...
9,75kw nie Steuer dafür machen dafür für nur Solar
ein modul mehr 10,11 und ist immer Steuerpflichtig
Wenn bei dem zu eigenen Wohnzwecken genutzten E/Z-FH für Räume > 520 €/a durch Vermietung erzielt werden dann keine Liebhaberei für PV <= 10 kWp möglich.
Das mit den 520 € habe ich bisher überlesen.
heißt einfach für Steueridioten
Ist egal ob ich 5kw Anlage oder 3 kw Anlage oder 20 kw
muß alles rein .
Mit extra Einkünften isdt die reine Solaranlage nicht mehr als Spielerei