Wer eine hat, muss das eigentlich nicht und kann das Auto mit einem Ladekabel einstecken.
Hm, ich habe jetzt gerade nocheinmal die Werkvorschriften Schweiz 2021 gecheckt. Laut Absatz 2.3 braucht es eine Installationsanzeige (vorher!) bevor man einen Anschluss von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (fest und steckbar!) in Betrieb nimmt. Ohne dass es spezifiziert ich, gehe ich davon aus, dass "steckbar" bedeutet, einen EV in eine bestehende "Steckdose" zu stecken.
Ich gebe aber gerne zu, dass das wahrscheinlich sehr schwer zu überprüfen ist, da ein Hauseigentümer diese Werkvorschriften im Gegensatz zum Elektriker wahrscheinlich nicht kennt...