Guten Tag,
im Herbst beginnen wir den Bau eines Praxis-Neubau in Baden-Württemberg 750 qm mit darüber liegend 4 Mietwohnungen (ca. 600 qm) im KFW55 Standard.
Wärmeerzeugung mit Luft-Wärme-Pumpe (Geothermie vor Ort nicht sinnvoll mgl. aus rechtlichen Gründen/ Erdkollektor zu wenig Platz), Lüftungsanlage.
Praxis hat ca. 30 PCs+Monitore tagsüber laufen (also ca. 3000 Watt), Lüftungsanlage tags stark eingestellt, im Sommer Einbindung einer Klimaanlage in das Lüftungs-System, Wärmepumpe überwiegend tags, Licht. 2 Praxis-Kühlschränke, Aufzug, Server, Gesamt-Stromverbrauch für mich schwer einschätzbar - im Sommer sicherlich Überschuss, in Übergangszeiten geht es evtl. auf, im Winter sicherlich Zukauf an Strom.
Steuerrechtlicher Überbau:
Räume der Arztpraxis gehört 2 Ehefrauen als Immobiliengesellschaft.
Arztpraxis mietet die Räume bei der Immobiliengesellschaft der Ehefrauen über langfristigen Mietvertrag
2 Wohnungen gehören Arzt 1 und werden vermietet.
2 Wohnungen gehören Arzt 2 und werden vermietet.
Auf dem Parkplatz können für die Ärzte (Praxis-Auto), Mieter und theoretisch Praxis-Mitarbeiter KFZ-Ladeplätze geschaffen werden.
Da das ganze Gebäude den 2 Ärzten und 2 Ehefrauen gehört ist prinzipiell egal wer die Photovoltaik bezahlt und betreibt, da sowieso (außer bei Scheidung) alles in den 2 Familien bleibt. Es soll ein einfaches Modell unter maximaler Ausnutzung von Eigenverbrauch, geringen Steuerabgaben und wenig steuerlichem Aufwand (wenn mgl. Vermeidung weiterer Gesellschaftsgründung,...) favorisiert werden.
Anlage: Süd-Ausrichtung, ca. 30 KWp
Da die Praxis tags sehr viel Strom verbraucht ist die Idee, dass die Photovoltaik Anlage der Praxis gehört.
Nachteil: Wenn die Praxis überschüssigen Strom verkauft wird das ganze Praxis-Gewerbe "infiziert" und alle Usätze werden umsatzsteuerpflichtig, Überschüsse zu verkaufen geht also gar nicht.
Meine Idee wäre die Photovoltaik-Anlage aufzuteilen:
Z.b. 10-20 KW gehören der Praxis --> Läuft komplett im Eigennutzungs-Modus, Überschüsse gehen im Sommer in ??
Rest gehört je den Ärzten und wird an Mieter verkauft/ kostenlos zur Verfügung gestellt und Miete höher angesetzt?
Frage:
Ideen wem die Anlage gehören soll? Steuerrechtliche Konstruktion?
Ist in dem Fall doch ausnahmsweise ein Speicher sinnvoll zur Eigenstrom-Nutzung ? - Zumindest wäre für die Praxis ein Strom-Notfall-Betrieb einzelner Rechner und einer Wasserpumpe (für einen Tiefhof bei Starkregen) nicht von Nachteil wenn der Speicher hierfür aufgerüstet wird und in ein Notstrom-Netz eingebunden wird (wäre einen gewissen Mehrpreis wert).
Ich freue mich auf Eure Beiträge, da der Steuerberater außer dem Vorschlag für die Photovoltaik eine weitere Gesellschaft zu gründen leider nicht viel beitragen konnte.