Bei Balkonkraftwerken ist meines Wissens eine Vergütung nach EEG ausgeschlossen. Also entweder Balkonkraftwerk mit bis zu 600W WR-Leistung, oder eine EEG-Anlage die vom Elektriker angemeldet werden muss mit all seinen Rechten und Konsequenzen.
Das sind die Bedingungen. Alles andere liegt in Deinem Ermessen.
Stefan