haben sie festgestellt, dass sie gar keine Erfahrungswerte haben
Dann sieh zu, daß du mit den Abschlägen kein Guthaben aufbaust und die Lastschrifteinzugsermächtigung rechtzeitig vor der Abrechnung kündigst.
Wenn dein EVU das Geld erst einmal hat, wird es schwierig es wieder zurück zu bekommen.
Da ist dann auch die Einsatzbereitschaft die Sache zu klären auf der Seite des EVU viel geringer, als wenn sie meinen noch eine Forderung zu haben.
Dann prüfst du die Abrechnung. Wenn sie korrekt ist überweist du den Forderungsbetrag, wenn sie nicht korrekt ist rechnest du selbst und überweist den selbst errechneten Betrag.
Wenn man statt dem gMSB einen wMSB hat, dann wird auch gerne von den EVU der Messstellenbetrieb in Rechnung gestellt, den man schon seinem wMSB gezahlt hat.