Ja, vielleicht kann ich den Verein überreden, den EVU- (und PV-) Strom an die Küche durchzureichen. Damit würde der Verein aber das EVU-Risiko für die Küche übernehmen müssen. Muss ich klären, ob die das mitmachen würden.
Die Wandlermessung würden wir uns dann "teilen". 1.8.x für den EVU-Bezug des Vereins und 2.8.x für meine Einspeisevergütung, richtig? Ist das so wirklich zulässig?
Mir persönlich wäre eine exakte PV-Aufteilung ja egal, aber der Verein müsste es natürlich für die Abrechnung an die Küche genau wissen. Es sei denn, wir setzen pragmatisch preislich PV-Strom = EVU-Strom. Das wäre durchaus vorstellbar. Die Küche hätte dann zwei Grundgebühren weniger und dem Verein kann ich einen gestaltbaren Betrag über die Pacht zukommen lassen.
Ich glaube, ich habe jetzt auch verstanden, wie ich die Gesamterzeugung der PV berechnen kann:
Ertrag PV = Verbrauch Verein + Verbrauch Küche (2x) + Einspeisung - Bezug EVU. Stimmt das so?
(der Eigenverbrauch PV würde dann direkt vom Ertrag der PV weggehen)
Die beiden Verbräuche würden mit eigenen Zählern gemessen werden. Ist das so zulässig? Mir wurde bisher immer gesagt, dass das bei Anlagen >10 KWp (bzw. jetzt 30KWp) zwingend ein Zähler eines MSB sein muss.
Alex.