Ich bin ja ziemlich schmerzfrei, was diese ganzen Regeln für Balkonkraftwerke angeht, aber ich würde es trotzdem gerne verstehen.
Mal angenommen, der Freund eines Freundes (FeF) hat eine kleine Photovoltaikanlage, er produziert seine erlaubten 600W und speist die ein. Seine Grundlast ist geringer als der Ertrag. Jetzt hat der noch einen alten Ferraris Zähler und der dreht nun tagsüber rückwärts.
Ich stelle mir das laienhaft jetzt so vor, dass der Strom im Netz tagsüber von anderen Verbrauchen verbraucht wird. Dem Netzbetreiber hat der "rückwärts" eingespeiste Strom nichts gekostet, er erhält aber von dem Kunden, der ihn verbraucht hat, sein Entgelt.
Nachts dreht der Zähler wieder richtig herum und verbraucht Strom, den der FeF dann bezahlt.
Da der Nachtverbrauch höher ist, als die Grundlast, wird es auf dem Zähler auch nicht zu rückläufigen Ergebnissen kommen.
Die Kosten für die Erzeugung des Stromes, der eingespeist wurde, hat der FeF getragen.
So dürfte doch niemanden ein Schaden zugefügt worden sein, Energieversorger erhält kostenlos Strom, den er verkaufen kann, FeF hat eine Stromersparnis.
Aber da war doch irgendwas mit verboten, weil? Mit Steuerhinterziehung, weil?
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Der nächste FeF hat einen Zähler mit Rücklaufsperre und erzeugt tagsüber ebenfalls viel mehr, als die Grundlast. Der Netzbetreiber bekommt den Strom ebenfalls kostenlos und der FeF zahlt seinen Nachtstrom, nur das hier die Ersparnis nicht da ist, die der rücklaufende Zähler gebracht hätte.
Hier hat ja nur der Netzbetreiber einen Vorteil. Hier betrügt doch eigentlich der Netzbetreiber den FeF um seinen eingespeisten Strom, oder sehe ich da was falsch?
Verständnisfrage illegale Einspeisung Balkonkraftwerk
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Doch fügst du einen Schaden zu.
Sobald der Stromzähler rückwärts läuft, Speißt Du ein und bekommst Du den Strom viel höher vergütet, wie die EEG Einspeise Vergütung vorsieht. Somit mindestens Steuerbetrug. usw... -
Das nennt sich Umsatzsteuerverkürzung - Straftatbestand.
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Das nennt sich Umsatzsteuerverkürzung - Straftatbestand.
aber wäre das nicht umgekehrt ebenso strafbar, wenn der Energieversorger den vom FeF eingespeisten Strom (Zähler mit Rücklaufsperre) verkauft?
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Deine Frage hab ich beantwortet - für was wäre hab ich keine Zeit....
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aber wäre das nicht umgekehrt ebenso strafbar, wenn der Energieversorger den vom FeF eingespeisten Strom (Zähler mit Rücklaufsperre) verkauft?
Wenn es ein Gesetz dagegen geben würde schon - gibt es aber nicht
Also NEIN.
sozusagen Hehlerware
mfg
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Das weiss das EVU doch gar nicht, was will er da verkaufen... Der eingespeiste Strom taucht in keinem Bilanzkreis auf, da in beide Fällen nicht gemessen.
Deswegen will der Netzbetreiber ja nen Zweirichtungszähler setzen.
Das EVU hingegen kauft sogar nach dem Standartlastprofil Strom für dich ein (weil es von deiner PV nix weiss), den du gar nicht abnimmst und den der Netzbetreiber dann wieder teuer abregeln muss (ist aber auch bei EEG Anlagen so)... Da entstehen also bei beiden Kosten, die vom VNB zahlt gar die Allgemeinheit über die Netzgebühren.
In deinem ersten Fall ist es aber noch schlimmer, weil du den Strom den du dann nachts doch noch vom EVU abgenommen hast tagsüber wieder zurückdrehst und so dessen Kosten noch weiter erhöhst.
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Aber ist es eigentlich schon eine Straftat, wenn man jemanden in der Öffentlichkeit(z.B. im Forum) ermutigt, z.b.
mit einer "Balkonanlage" mehr als die erlaubten 0,6kva/kw WR-Leistung ans öffentliche Netz anzuschliessen?
Straftatbestand der Anstiftung oder so was???
mfg
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aber wäre das nicht umgekehrt ebenso strafbar
Du darfst alles bei Ebay verkaufen was Du irgendwann mal zum Geburtstag GESCHENKT bekommen hast.... Ist das dann auch strafbar? 🤔
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Du darfst alles bei Ebay verkaufen was Du irgendwann mal zum Geburtstag GESCHENKT bekommen hast.... Ist das dann auch strafbar? 🤔
Wenn es von der eigenen Frau war, ist auch das unmittelbar strafbar 😜
Stefan