Also, man Bewohnt ein Haus nicht, der VNB weißt das nicht, muß aber die Leistung vorhalten.
Dann darf also der VNB dafür dem Anschlußnutzer also für imaginäre 10000kWh/a Netzentgelte berechnen. Interessant.
Was soll die unsinnige Frage? Dadurch, dass ein Netzanschlussvertrag vorhanden ist, ist der Anschlussnehmer verpflichtet, Netzentgelte für die Strommenge zu zahlen die er abnimmt. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Die ganze Zeit reitet ihr darauf rum, daß der Hausanschluß gekappt werden muß, und jetzt reicht es plötzlich schon nur den Zähler ausbauen zu lassen.
Eine Wohnung, die nie einen Netzanschluss hatte, hatte auch nie einen Zähler für Strom aus dem öffentlichen Netz.
Hatte der Wohnungsinhaber der zweiten Wohnung zuvor aber einen Netzanschluss und will künftig netzautark sein, dann muss die Hausverkabelung so umgebaut werden, dass er weder mittelbar noch unmittelbar Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen kann. Allerdings ist dies nur sinnvoll, wenn die Eigenstromerzeugung/-entnahme so groß ist, dass EEG-Umlage anteilig gezahlt werden müsste.