Kann man hier eine "private" Post verschicken, ohne das das verbotene "Werbung" für Andre angesehen wird?
Kann man. Nennt sich hier im Forum Konversation.
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Ich bitte um einen klaren Vorschlag, wie und welche Anlage zu installieren richtig wäre, um von allen Anträgen und Verpflichtungen frei zu sein. < 10kWp . Ich will nicht einspeisen. der Hausanschluss und der Stromliefervertrag bleibt wie bisher, nix ändern. Trotzdem brauche ich einen händischen oder automatischen Umschalter, falls PV, Akku, Wechselrichter ausfällt. Dafür zahle ich ja brav den Netzzugang und ggfs Strom-Bezug weiter. Mit Zähler hat das nichts zu tun.
100% rechtsicher kann man es nicht sagen.
Aber, solange eine Anlage netzparallel läuft, muß diese dem VNB gemeldet werden.
Man kann aber Anlagen als Null-Einspeise-Anlage auslegen.
D.h. mit einem Stromsensor, Energy-Meter, EnFluRi und wie sie alle heißen, regelt man die Anlage so, daß faktisch keine Einspeisung stattfindet.
Man teilt dem VNB zusätzlich mit, daß man auf jedwede EEG-Vergütung verzichtet.
Somit hast Du das Finanzamt, also alle Steuerthemen, bereits vom Hals, da Du nichts verkaufst.
Den VNB hast Du einmal im Haus, da dieser den Zähler entweder gegen einen Rücklaufgesperrten oder gegen einen Zweirichtungszähler tauscht.
Wenn die Anlage nicht netzparallel laufen soll, aber eine Netzumschaltung beinhaltet, muß rein rechtlich betrachtet die Netzumschaltung dem VNB gemeldet werden. (Das ist nur eine Mitteilung, der VNB kann hier nichts versagen. Die Netzumschaltung muß nur den aktuellen Regeln entsprechen.)
Wichtig ist, daß die Netzumschaltung dem Inselnetz nachgelagert ist.
D.h. die "Umschaltung" darf nicht durch einen Victron Multiplus oder ein Studer Xtender etc. laufen.
Als Netzumschaltung sind manuelle Netzumschalter mit Null-Stellung und verriegelte Schützschaltungen erlaubt.
In D muß prinzipiell eine Netzumschaltung über alle aktiven Leiter erfolgen (L1,L2,L3 und N). Der Schutzleiter (PE) ist prinzipbedingt spätestens über die HES (Haupterdungsschiene) immer verbunden.
Weicht man in einem TN-Netz davon ab und nutzt eine 3-polige Netzumschaltung mit einem ZEP, bedarf das der Absprache mit dem VNB.
ok, wo steht das mit der Freigrenze? Kann ja eine Anlage passend erstellen.
Bei PV-Anlagen gilt seit EEG2021:
Anlagen mit bis einschließlich 30 kWp und einem Direktverbrauch bis einschließlich 30 MWh/a unterleigen nicht der EEG-Umlage.
D.h. baust Du die PV nicht größer als 30kWp, fällt keine EEG-Umlage auf den selbst genutzen Strom an.
Wie errechnet sich die EEG-Umlage?
Erzeugte Energiemenge minus eingespeiste Energiemenge. Davon 40% der EEG-Umlage.
Wie gesagt, aber nur bei Anlagen >30kWp
Wer schickt mir ungebeten einen Rechnung?
Niemand.
Rechnungen bedürfen immer eine Rechtsgrundlage.
D.h. ein Vertrag oder eine gesetzliche Regelung.
Was hat PV mit dem Grundstück und Stromanschluss zu tun? Im Grundbuch steht nix, Stromanschluss macht VNB ist nicht mein Eigentum.
Das Grundstück hat nur etwas mit demNetzverknüpfungspunkt bei EEG- und KWK-Anlagen zu tun.
Ansonsten ist das Grundstück keine Größeneinheit.
Ob ich den Anschluss nutze und in welchen Umfang, wer hat da was zu sagen?
Prinzipiell niemand.
Beim Umfang schon ein bißchen.
(Einzel-)Verbraucher mit Ausnahme eines Herds >4,6 kVA bis 12 kVA Anschlußleistung müssen dem VNB mitgeteilt werden.
Paradebeispiel: 11kW Wallbox für's E-Auto.
Für Verbraucher >12 kVA muß eine Zustimmung beim VNB eingeholt werden. Sprich, diese müssen angemeldet werden.
Auch wenn Du keine normale EEG-Anlage bauen willst, überlege es Dir trotzdem.
Der Aufwand hält sich in Grenzen.
Ja die anfänglichen Meldungen können einen erstmal überraschen. Aber es ist es Wert.
Später beim Betrieb einer EEG-Anlage hält sich der Aufwand wirklich in Grenzen.
Im Forum gibt es genug User, die Dir helfen werden.
Und was das steuerliche angeht, so hat der User Paulchen eine Nette Tool-Sammlung erstellt, mit der man nichts falsch machen kann.
Was für eine EEG-Anlage erforderlich ist:
1. Überlegen welche Größe man bauen möchte
2. NAB (Netzanschlußbegehren) dem VNB mit der gewünschten Leistung der PV stellen.
Bis 30 kVA Leistung erhält man fast immer eine Einspeisezusage.
3. Anlage bauen und anmelden.
4. Zeitgleich den Bogen zur steuerlichen Erfassung für das Finanzamt ausfüllen.
Dabei kann man sich entscheiden, ob man von der KUR (Kleinunternehmerregelung) oder der REgelbesteuerung Gebrauch machen will.
Finanziell ist die Regelbesteuerung für die ersten 5 vollen Jahre mit wechsel zur KUR danach am günstigsten.
Wenn auf das finanzielle Maximum kein Wert gelet wird, kann man gleich in die KUR gehen.
Dann hat man das Thema USt-Voranmeldung von Anfang an vom Tisch, bekommt dafür aber auch nicht die Vorsteuer vom Anlagenkauf zurück.
5. Anlage im Marktstammdatenregister registrieren.
Alles was dann folgt ist einfache Steuer-Einmal-Eins.
Die PV-Anlage wird über 20 Jahre abgeschrieben.
D.h. es wird die Investition (monatsgenau auf 20 Jahre) (und mögliche andere Ausgaben) den Einnahmen und Sachentnahmen(Direktverbrauch) gegengerechnet.
Nennt sich Einnahme-Überschuß-Rechnung (EÜR)
Liegt der jährliche Gewinn unter € 410,- und es bestehen keine weiteren Nebeneinkünfte, so ist der Gewinn steuerfrei.
Je nach Anlagenkosten würde es derzeit irgendwo zwischen ca. 7000kWh/a und 12000kWh/a steuerlich relevant werden.
(Anlagen mit Eigenleistung beim Bau bis schlüsselfertige Anlagen)
Aber eine Steuererklärung muß hier immer erstellt werden.
(Ist aber kein Hexenwerk.)