Hallo zusammen,
Ich versuche mich mal kurz zu halten:
Ich bin derzeit dabei meinen Meister zu machen, voraussichtlich bin ich Ende des Jahres fertig. Danach will ich mich beim VNB eintragen lassen und mich nebenberuflich verselbständigen.
Nun zur eigentlich Idee:
Da die Hauselektrik erneut werden soll, sehe ich eine PV-Anlage vor. Durch eine Hohe Grundlast soll mit der 70%-Regelung verfahren werden.
Da ich selber erst gegen Ende des Jahres offiziell die Anlage in Betrieb nehmen kann, stellt sich nun folgende Frage:
Zum Sichern der EEG-Einspeisevergütung aus April möchte ich nun ein Balkonkraftwerk vorsehen und auch jetzt noch in Betrieb nehmen. Zum Ende diesen Jahres (also innerhalb des ersten Jahres) soll dann eine gescheite 30kWp-Anlage und die neue Hauselektrik in Betrieb genommen werden.
Ist das Vorgehen möglich, durchsetzbar und sinnvoll?
Insbesondere wie ist die 70%-Begrenzung bei den Balkonkraftwerken umzusetzen?
Vielen Dank und sonnige Grüße
Ferrog