Eine Frage zur (bei uns vierteljährigen) Umsatzsteuererklärung.
Für die Berechnung des Realnettopreises für eine Kw/h, der ja für für die Berechnung der Umsatzsteuer für den Eigenverbrauch angesetzt wird, wird eine anteilige Grundgebühr mit eingerechnet bzw. berücksichtigt.
Daher gehe ich davon aus, dass ich die Grundgebühr meines Stromanschlusses als Vorsteuer absetzen kann, da ich ja ansonsten (für einen gewissen Teil) die Umsatzsteuer für die Grundgebühr doppelt zahlen würde (1x komplett über die Rechnung beim Stromanbieter plus ein "paar Euso sonstwas" über die Ansetzung des Realnettopreises für die Kw/h des Eigenverbrauchs).
Ist meines Annahme daher korrekt, dass ich 19% der Bruttogrundgebühr in der Vorsteuer ansetzen kann?