Wann Vorsteuer-Abzug bei Teilzeilungen vor Inbetriebnahme?

  • Hallo,

    meine PV-Anlage wird derzeit errichtet - da die Module schon auf dem Dach sind, wurde eine erste Teilzahlung im März fällig. Der WR fehlt aber noch, so dass die Anlage nicht in Betrieb ist.

    Daher meine Fragen:

    1. Kann ich die Anlage jetzt schon beim Finanzamt anmelden?

    2. Kann/Muss ich schon die Umsatzsteuervoranmeldung für März machen, damit ich MwST erstattet bekomme?


    Danke vorab für eure Hilfe!

  • Komisch, dass solche Fragen immer "am 11. des Folgemonats" kommen. :)


    Du musst deine Anlage nicht beim FA anmelden. Du musst den Beginn deiner unternehmerischen Tätigkeit beim FA anmelden (steuerlicher Erfassungsbogen). Und eigentlich bist du schon länger Unternehmer, nämlich seit deinen ersten Aktivitäten in Richtung PV-Anlage, spätestens aber mit Unterschrift unter den Kaufvertrag.

    Aber das FA wird dir schon nicht den Kopf abreißen, da du Ihnen z. Zt. keine USt. vorenthälst, sondern sie dir die Vorsteuer erstatten müssten. Ist also eher dein Schaden.

    Viele Grüße

    Bento


    Auch an Tagen, an denen der Himmel grau ist, ist die Sonne nie ganz verschwunden.
    (Arnaud Desjardins)