Erweiterung Umgang mit der Steuer

  • Hallo,


    Wir haben eine neue Dachflächen dazu bekommen (carport) und würden jetzt gerne unsere PV Anlage (9,99 kWp, betriebnahme Oktober 2020) um 4,8 kWp erweiter.


    Mit der PV Firma ist alles bereit geklärt.


    Jetzt habe ich aber zwei steuerliche Fragen.


    Die Anlage zählt als Erweiterung der aus Oktober, also quasi als eine im Oktober 2020 ans netzt gegangene. Aber wie läuft das dann mit der Abschreibung? Zur Info ich benutze natürlich das PV Steuer excel Tool.

    Hat jemand einen Tipp wie ich die Erweiterung hier eintragen muss?


    Zweite Frage wäre es möglich eine Brauchwasserwärmepumpe mit aufzunehmen und steuerlich mit der Anlage zu bewerten? Natürlich alles auf der selbe Rechnung etc... Viele nehmen ja die Batterie auch so mit, am Ende wäre es ja quasi nix anderes.


    Danke

  • Die Anlage zählt als Erweiterung der aus Oktober, also quasi als eine im Oktober 2020 ans netzt gegangene. Aber wie läuft das dann mit der Abschreibung? Zur Info ich benutze natürlich das PV Steuer excel Tool.

    Hat jemand einen Tipp wie ich die Erweiterung hier eintragen muss?

    Den Tipp hast du bereits:


    Hilfstext Abschreibungstabellen.pdf, Seite 2, Mitte


    Aber bitte vorher mit dem FA abklären, ob es sich wirklich um eine Anlagenerweiterung handelt und nicht um eine neue Anlage.


    Bei Einstufung als neuer Anlage brauchst du das PV-Steuerprogramm für mehrere Anlagen (gibt es nur für WIN).


    mfg

    Paulchen

    Windows-Programme für Buchführung und Steuererklärungen bei PV-Anlagen

    Informationen unter https://www.pv-steuer.com

    Am 31.03.2023 wird der Versand der PV-Steuer-Programme eingestellt.









  • Danke,


    Danke für den Tipp.


    Ist das nicht irgendwo geregelt das es sich um eine Erweiterung handelt? (12 Monate usw..)


    Mit dem FA habe ich noch nicht darüber gesprochen. Bis dato „nur“ mit meinen Stadtwerken. Die haben mit bestätigt wenn sie vor Oktober ans netzt geht betrachten sie es als Erweiterung.

  • Ist das nicht irgendwo geregelt das es sich um eine Erweiterung handelt?

    Ja, im EEG. EEG hat nix mit der Steuer zu tun. Anderes Gesetz.


    Ist die Erweiterung, wie du sie nennst, eigenständig nutzbar? Also neue Module und neuer WR? Dann ist es für die Steuer ein selbständig nutzbarer Gegenstand. Die würde schließlich auch funktionieren, wenn die "Altanlage" kaputt, abgebaut ist.

  • Siemens kauft eine Drehbank und stellt die in eine Halle.

    Drei Monate später kauft Siemens noch eine Drehbank und stellt die in die gleiche Halle.

    Ist das eine Erweiterung der der ersten Drehbank oder ist jede Drehbank ein sebständig nutzbares Wirtschaftsgut?

    Zugleich mit der zweiten Drehbank kauft Siemens eine spezielle Halterung für die erste Drehbank, die nur da passt.

    Ist das eine Erweiterung der der ersten Drehbank oder ist die spezielle Halterung ein sebständig nutzbares Wirtschaftsgut?


    :):):)