Zinsen für KfW-Kredit steuerlich nicht absetzbar?

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine kurze Frage zur Finanzierung unserer PV-Anlage.


    Wir stehen kurz vor dem Kauf uns überlegen gerade, ob wir die Anlage im Verbund mit der Umfinanzierung unseres Hauses "mitfinanzieren" oder ob wir dafür den KfW 270 nehmen. Jetzt meinte gestern der Bankberater, dass bei einer Finanzierung über das KfW Programm die Ausgaben hierfür nicht steuerlich gegengerechnet werden können, weil das ein Kredit für Privatleute ist und wir aber steuerlich als Unternehmer betrachtet werden.


    Davon hatte ich tatsächlich gestern zum ersten Mal gehört... kann mir hier jemand etwas dazu sagen (also vor allem, ob das so stimmt)??


    Danke und viele Grüße

    Nina

  • Das Haus ist Privat.

    Die PV ist Gewerbe.


    Wenn Du jetzt einen Kredit für beides aufnimmst, könnte das zumindest für Erklärungsbedarf beim Finanzamt sorgen. Daher besser beides trennen. Für die PV alles separat halten: Finanzierung, Versicherung, Rechnungen usw.

  • Vielen Dank für die Antwort.


    Tatsächlich war genau das auch unsere Überlegung überhaupt auf das KfW-Programm zu wechseln (die Mitfinanzierung im Haus ist etwas günstiger als der KfW-Kredit).


    Aber der Bankberater behauptet das Gegenteil.


    Deshalb ja meine Frage:

    Kann man die Zinsen für den KfW-Kredit steuerlich absetzen, wenn man den Kredit als Privatperson aufnimmt, die Anlage aber als Gewerbe betrieben wird?

  • Meiner privaten Meinung nach ist es egal ob Du den Kredit als Privatmann oder Unternehmer aufnimmst. Diese Zuordnung kann sich schließlich im laufe der Zeit auch ändern.

    Ausschlaggebend ist die Verwendung des Kapitals.

    Du könntest auch bei einem privaten Bekannten einen Kredit aufnehmen. Wichtig sind nur schriftform, und tatsächlich stattfindende Geldflüsse. Dann kann das Geld auch von den Eltern oder Kindern kommen.

    Bei mir (mit mtw Kreditsumme etwas über 800k) hat sich das Finanzamt noch nie direkt einen Kreditvertrag zeigen lassen. Was sie über automatisierte Verfahren direkt mit den Banken abgfragt haben weiß ich allerdings nicht.

    Zwecks sauberer Abrechnung getrennte Kredite für beides. Sofern die KfW keine Probleme sieht, laß es drauf ankommen und sag deinem Bankbetreuer diese Entscheidung/Risikoübernahme triffst du selbst, soll nicht sein Bier sein.


    Um wieviel Steuern/Zinsen geht es überhaupt? Evtl ist der Unterschied so gering das es sich nicht lohnt ein Faß aufzumachen?

    12,6 kwp - 72 x Sunline SH-M 175
    2 SMA SB1700 + 2 SMA SB3800
    17,15 kwp - 98 x VTA M175
    2 SMA SB4000TL-20 2 SMA SB2500 1 SMA SB2100
    18 kwp - 144x Inventux mikromorph Dünnschicht
    3 x SMA SMC 5000A-11

    29,7kwp - 108 x Axitec GmbH AC-270P/156-60S

    1xSMA Sunny Tripower 25000TL-30

  • Man kann da nichts "absetzen".


    Was der Bankberater sicherlich meinte:

    Die Kreditzinsen der PV-Finanzierung (und nur diese!) werden als Minus-Position in der Einnahme-Überschussrechnung verbucht. Genauso die Kosten für die Versicherung der PV-Anlage. Als Positiv-Posten nimmst Du die Einspeisevergütung rein und Deinen Eigenverbrauch.


    Stell Dir das einfach als Konto vor:

    Einnahmen:

    xxxxkWh Einspeisevergütung x 7,..ct/kWh

    xxxxkWh Eigenverbrauch x 7,..ct/kWh

    Ausgaben:

    Abschreibung linear über 20 Jahre

    Kreditzinsen

    Versicherung


    Das was da am Ende übrig bleibt, ist Dein durch die PV-Anlage zusätzlcih generiertes Einkommen und wird mit Deinem Einkommens-Steuersatz versteuert (wenn es über 450€ sein sollte).


    Trenne beides sauber. Alles andere wird viel zu aufwändig und zu kompliziert.

  • Ja, wahrscheinlich war eher das das Problem.


    Ich habe zwischenzeitlich bei der KfW angerufen und die Dame im Infocenter meinte das wäre völliger Quatsch, da es sich nichtmal um einen reinen Privatkredit handelt, sondern den können auch Unternehmer in Anspruch nehmen... werde den Herrn von der Bank mal damit konfrontieren, mal sehen, wie er sich herausredet...