Ermittlung zu versteuernder Eigenverbrauch - Sonderabschreibung sinnvoll?

  • Hallo zusammen,


    auch wir haben letztes Jahr eine neue PV-Anlage mit 9,9kWp bekommen und bisher monatlich die Umsatzsteuervoranmeldung via Elsteronline gemacht.

    Nun sitze vor der EÜR, wo WISO immer ein Buchungskonto für die Einnahmen und Ausgaben haben möchte, das ist aber noch ein anderes Thema ;)


    Vielmehr habe ich nun gesehen, dass man auf drei Arten seine zu versteuernden Erzeugungskosten ermitteln kann/muss. Da hatte ich bisher einfach 0,07€/kWh angesetzt. Nun sehe ich, dass man jedoch


    1. pauschal 0,20€,

    2. Nettopreis vom Netzlieferant 0,24€

    oder 3. Herstellungskosten auf Basis von Betirebsausgaben


    Habe dazu dieses Beispiel gefunden:

    Beispiel: Betriebsausgaben (Abschreibung 800 EUR, Zinsen 250 EUR, sonstige Ausgaben 400 EUR = gesamte Betriebsausgaben 1.450 EUR) mal Eigenverbrauch (15 %) = zu versteuernder Eigenverbrauch 217,50 EUR.


    Nun hier die Frage: Lohnt sich die degressive Abschreibung MIT Sonderabschreibung in Höhe von 20%. Dadurch würde ich ja die Abschreibung massiv erhöhen und somit auch den zu versteuernden Eigenverbrauch. Letztes Jahr lief die Anlage genau sechs Monate von Juli bis Dezember. In der Zeit haben wir relativ genau 2.000kWh von der Anlage selbst genutzt und 1.700kWh eingespeist.


    Gibt es evtl. irgendwo einen Rechner, wo ich die Werte eintragen kann und einen "Break-eaven-Point" ermitteln kann oder gibt es Erfahrungen? Ich möchte nach 5 Jahren natürlich auf Kleinunternehmen zurück wechseln ;)


    Danke im Voraus!

  • Warum meint jeder das Rad neu erfinden zu müssen?


    Es ist so einfach


    EÜR => Sachentnahme => Teilwert => Opportunitätskosten => Einspeisevergütung

    USt => unentgeltliche Wertabgabe => UStAE 2.5 (15) => dein Strompreis zu dem du beziehst inkl. Nebenkosten

  • Weil ich in dem Falle:

    USt => unentgeltliche Wertabgabe => UStAE 2.5 (15) => dein Strompreis zu dem du beziehst inkl. Nebenkosten

    auf netto ~0,24€ pro kWh komme, die ich zu versteuern hätte, oder verstehe das das falsch?

    Wenn ich doch die Wahl habe es anhand meiner tatsächlichen Kosten oder einfach nur pauschal mit 0,20€ anrechne, spare ich doch permanent Steuern?!

  • Du kannst machen was du willst.


    Für die Finanzämter als Handlungsanweisung hat der BMF in seiner unedlichen Weisheit den UStAE 2.5 (15) erlassen.

  • Hmm... hatte mich HIER und HIER informiert, und gelesen, dass man die Wahl hätte...

    Wenn dem so ist, dass man en Erzeuger EK ansetzen muss, dann ist es ja wirklich "einfach und teuer"...


    Dann beschränken wir meine Anfrage auf eine Empfehlung für die Art der Abschreibung, wenn ich nach 5 Jahren in die Kleinunternehmer-Regelung wechseln möchte. Ich nehme an, dass sich dann eine degressive Abschreibung mit Sonderabschreibung am besten wäre?


    Bin absolut neu in der Materie und versuche mich einzuarbeiten.


    Danke!

  • hatte mich HIER und HIER informiert, und gelesen, dass man die Wahl hätte...

    Im Internet steht viel. Sieht so aus, als ob die noch nie etwas vom UStAE 2.5 (15) gehört haben.



    eine degressive Abschreibung mit Sonderabschreibung am besten wäre?

    Tja, schnelle Abschreibung bringt schnelle Steuerersparung. Dafür ist dann später weniger AfA übrig.

  • Dazu mal ein Frage: Mein Vater möchte dauerhaft an meiner zweiten OpenWB laden, er soll mir 8ct+19% zahlen. Darf ist das im EEG überhaupt? Fürs Finanzamt müsste das doch in Ordnung sein, oder? Ich könnte es natürlich auch als EV laufen lassen und nur mit 19% versteuern.

    PV: 50,7kWp EEG Anlage

    (1. 20,7 kWp (Süd) 2. 30 kWp (Süd) beide mit Solaredge SE30K)

    EV: Smart ForFour EQ, Skoda Enyaq, VW ID3

    WB: 2xOpenWB

    • Offizieller Beitrag

    Ihr werft mal wieder munter USt und ESt durcheinander... So kapiert ihr es nie.


    Das sind unterschiedliche Gesetze mit unterschiedlichen Besteuerungszielen und daher auch unterschiedlichen Bewertungen für den EV.


    Und das jetzt noch jemand OT den Thread kapert mit Lieferung von Strom an Dritte, worauf die volle EEG-Umlage fällig wird, hilft auch nicht.

    9.5kWp Ost/West (-100°/80°, DN 45°), 17+21 Solarworld protectSW250 & SamilPower SolarLake 8500TL-PM (70% hart) ab 3'2015


    LuschenPraktikant L:3 (mit sagenhaften 0.021kWh/kWp am 10.1.2017)

  • Und das jetzt noch jemand OT den Thread kapert mit Lieferung von Strom an Dritte, worauf die volle EEG-Umlage fällig wird, hilft auch nicht.

    Fühle mich getroffen und bin dann auch lieber still 😆

    PV: 50,7kWp EEG Anlage

    (1. 20,7 kWp (Süd) 2. 30 kWp (Süd) beide mit Solaredge SE30K)

    EV: Smart ForFour EQ, Skoda Enyaq, VW ID3

    WB: 2xOpenWB