Mein Netzbetreiber akzeptiert das vereinfachte Anmeldeverfahren bei einer Anlage mit 600VA-WR mit 1200WP Modulleistung nicht. Er verweist auf sein Anmeldeformular mit maximaler Leistung von 600Wp.
Sind die Netzbetrieber verpflichtet die AR4105 (Abschnitt 5.5.3 ) zu beachten oder hat die AR nur Empfehlungscharakter?
Wie könnte ich die vereinfachte Anmeldung durchsetzen?
Für die Netzbetreiber sind die VDE-Normen eigentlich heilig. Wenn der Sachbearbeiter sich nun am falsch formulierten Formular aufhängt, ist das eher seinem begrenzten Handlungsspielraum zu verdanken. Im Notfall: Zähler prüfen, wenn bereits Zweirichtungszähler, dann einfach formlos anmelden und weiteres Gemaule ignorieren. Falls ein Zählertausch notwendig ist, kann das anders aussehen. Wir empfehlen, diesen dann ohne Angabe von Gründen zu beantragen. Wenn er durchgeführt wurde, gilt wieder obiges.