Frage zu Einspeisevergütung und Nachzahlung von 2020

  • Hallo,


    ich arbeite mit PV-Steuer und bin dabei die steuerlichen Berechnungen von 2020 einzutragen. Nun habe ich mir die Endabrechnung vom EVU für die EEG-Stromeinspeisung von 2020 angesehen.

    Dort ist gibt man an, dass vom 01.01.2020 -31.12.20 mit 16% Umsatzsteuer gerechnet wird. Die MwSt.-Senkung kam doch erst in der Mitte des Jahres? Ist das so richtig?


    Ich hatte nämlich schön getrennt vor und nach der Senkung und das entsprechend erfasst. In der Jahresdatei von 2021 passen die Zahlen für die Abrechnung daher natürlich überhaupt nicht.


    MfG

    Alex

  • Abrechnungszahlen sind Zahlen für das Jahr 2021.

    Speziell für 2021 gibt es bei den Programmen PV-Steuer ein Update mit dreiseitiger Hilfe, wie die Differenzen in einer eigenen Abrechnungstabelle zu verbuchen sind.


    Für 2020 kannst du alles so lassen, wie du es eingetragen hast.


    mfg

    Paulchen

    Windows-Programme für Buchführung und Steuererklärungen bei PV-Anlagen

    Informationen unter https://www.pv-steuer.com

    Am 31.03.2023 wird der Versand der PV-Steuer-Programme eingestellt.









  • Ich frage mich nur, warum der Netzbetreiber auf der Abrechnung 16% Umsatzsteuer angibt? Das wäre dann doch falsch? Offiziell wird die Einspeisevergütung ja inkl. 19% MwSt. gezahlt. Noch als Hinweis. Bei uns gibt es nur eine jährliche Umsatzsteuererklärung (bzw. Anmeldung)

    Die Tabelle in Pv-Steuer ist doch dafür da die Nachzahlung des Netzbetreibers richtig zu verbuchen oder?


    Beim Ansatz für die unentgeltliche Wertabgabe 2020, habe ich das selbe Problem. Der Netzbetreiber gibt in der Abrechnung alles mit 16% an.


    Das kann doch nicht richtig sein?

    • Offizieller Beitrag

    Weil das Leistungsdatum für den abgeschlossenen Lieferzeitraum von Jan-Dez 2020 nunmal auf dem 31.12.20 liegt.

    9.5kWp Ost/West (-100°/80°, DN 45°), 17+21 Solarworld protectSW250 & SamilPower SolarLake 8500TL-PM (70% hart) ab 3'2015


    LuschenPraktikant L:3 (mit sagenhaften 0.021kWh/kWp am 10.1.2017)

  • Die Abrechnung wurde am 21.01.2021 erstellt. Dann muss diese doch in das Buchungsjahr 2021 oder?

    Das Problem ist, dass die Abrechnung nicht unterscheidet zwischen 16 und 19%. Wie soll ich das machen?

  • Wann die Abrechnung erstellt wurde, ist für den Ust.-Satz unerheblich.

    Es zählt allein der Leistungszeitpunkt.

    Und der ist bei Dir der 31.12.2020, wenn jährlich abgerechnet wird.

    => Also 16% USt.


    Gebucht wird aber 2021.

    Inselnetz mit 3x Victron MultiPlus5000, 49kWh-Akku, Insel-BHKW 16kVA, PV 9,3kWp
    1,1kWp über MPP-Laderegler SIC40
    540Wp über MPT600-24
    2,7kWp über SB3000, 2,9kWp über SB3300, 2,0kWp über SB1700 jeweils AC-gekoppelt an einem Victron

  • Ich würde 2020 nun so lassen wie ich es berechnet hatte (mit Trennung zwischen 16 und 19%) und die Zahlen bei der Abrechnung 21 genau so eintragen. Dann nehme ich die Endabrechnung der Einspeisung (vom Netzbetreiber) von 2020 und trage dessen Abrechnungsbetrag inkl. der 16% Umsatzsteuer ein. 19% werden ja nicht ausgewiesen. Unsere Abrechnung beim Netzbetreiber erfolgt monatlich. Nur beim Finanzamt erfolgt die Meldung der Umsatzsteuer und dessen Abrechnung einmal jährlich.

    Übrig bleibt dann die Summe der Nachzahlung und diese wird dann automatisch von PV-Steuer verrechnet.

    Ist das richtig so?

  • Ich würde 2020 nun so lassen wie ich es berechnet hatte (mit Trennung zwischen 16 und 19%) und die Zahlen bei der Abrechnung 21 genau so eintragen. Dann nehme ich die Endabrechnung der Einspeisung (vom Netzbetreiber) von 2020 und trage dessen Abrechnungsbetrag inkl. der 16% Umsatzsteuer ein. 19% werden ja nicht ausgewiesen. Unsere Abrechnung beim Netzbetreiber erfolgt monatlich. Nur beim Finanzamt erfolgt die Meldung der Umsatzsteuer und dessen Abrechnung einmal jährlich.

    Übrig bleibt dann die Summe der Nachzahlung und diese wird dann automatisch von PV-Steuer verrechnet.

    Ist das richtig so?

    Es ist alles richtig so!!! Perfekt! Halleluja! :saint:


    mfg

    Paulchen

    Windows-Programme für Buchführung und Steuererklärungen bei PV-Anlagen

    Informationen unter https://www.pv-steuer.com

    Am 31.03.2023 wird der Versand der PV-Steuer-Programme eingestellt.









  • Super, dann bin ich ja beruhigt. Mich wunderte nur, dass der Netzbetreiber da nur 16 % ausweist, obwohl in der ersten Jahreshälfte an sich ja 19% Umsatzsteuer gültig waren.


    Vielen lieben Dank für eure Hilfe. :):):):):)


    Vielen herzlichen Dank insbesondere auch nochmal an Paulchen. Das Tool ist wirklich klasse und dein Einsatz sowieso. :thumbup::thumbup::thumbup::danke: