Wallbox NRW Förderkonditionen ab 20.03.2021

  • Bis so 1.12.2020 gab es eine Förderung des Landes NRW für Wallboxen, die zusätzlich zu den 900 € KfW Förderung Programm 440 gezahlt wurde.

    Damals wurden 60% bis maximal 2000 € gefördert.

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    Code
    Geänderte Förderkonditionen ab 20.03.2021
    
    Am 20.03.2021 treten folgende Änderungen der Richtlinie progres.nrw-Emissionsarme Mobilität (EMOB) in Kraft:
    
    Es wird nur noch intelligente und steuerbare Ladeinfrastruktur gefördert, das heißt die zu fördernde Wallbox oder Ladesäule muss über eine bidirektionale Datenübertragungsschnittstelle und ein zur Ansteuerung erforderliches Kommunikationsprotokoll verfügen, um sie in das Energieversorgungssystem einbinden zu können.
    
    Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 2.000 Euro pro Ladepunkt (Wallbox / Ladesäule).
    
    Für Kommunen und kommunale Betriebe, die nicht wirtschaftlich tätig sind, beträgt die Förderhöhe 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 3.600 Euro pro Ladepunkt (Wallbox / Ladesäule).


    Damit dürfte das wieder interessant(er) werden.


    Ein kurzer Anruf bei meinem Installateur vor ein paar Wochen brachte die Info, dass eine Wallbox mit Installation so ca. 3000 € kosten. Mit der NRW Förderung (1500,- €) und KfW 900€ verbleiben nur noch ca. 600 € an eigenen Kosten.


    Habe ich da einen Gedankenfehler??

  • Die NRW-Förderung ist nicht zusätzlich soweit mir bekannt, "entweder oder". Lieber das Kleingedruckte nochmal lesen. Bei höheren Kosten rechnet sich auf jeden NRW.

  • Ich habe nochmals genauer nachgesehen.


    Leider ist die Förderung nur für Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts und Kommunen.

    Es gibt sie zwar auch für Personengesellschaften wie eine GbR (bestehend aus mindestens 2 Personen) - aber das dürfte beliebig schwierig werden die für eine Gründung mit Gewinnerzielungsabsicht.


    Damit dürfte das Thema leider für Privatpersonen nicht nutzbar sein.