Hallo zusammen,
da sich hier geballtes Fachwissen versammelt ist, möchte ich euch gerne etwas fragen.
Würde mich freuen, wenn ich gute Tipps von Euch erhalten würde.
Also zu meinem Anliegen:
Habe die PV Anlage in 05/2020 installieren lassen und diese ging ans Netz.
Der Installateur hatte nachgefragt, welcher Zähler rein soll und ich hatte ihm einen Anbieter genannt.
Diesen kannte er und meinte es dauert max. 2 Wochen bis dieser installiert ist.
Er müsse allerdings den Ferraris Zähler direkt ausbauen, denn es sei nicht erlaubt, das dieser rückwärts dreht.
Somit würde ich max. 2 Wochen keine „Entlohnung“ für den eingespeisten Strom erhalten.
(Währe Nett gewesen – wenn dieses früher abgesprochen wäre?)
Aber – OK, denke die zwei Wochen konnte ich verkraften, auch wenn die Angelegenheit vorher mit einem spitzen Bleistift von mir ausgerechnet wurde – fand ich aber nicht OK!.
Was soll ich sagen, erst nach ca. 3 Monaten wurde ein Zähler von jemand anderem (Stadtwerke) verbaut.
Dieser auch erst nachdem ich mich (und ein netter Bekannten: Danke Dafür!!!!) sich dafür eingesetzt hatte.
In diesem Zeitraum sind ca. 8 MWh nach Wechselrichter Zähler Eingespeist wurden.
Bei der RNG sagten die mir zuerst ich solle alles mögliche dafür protokollieren, welches ich auch bereits vorher gemacht hatte.
Habe die Protokolle vom Wechselrichter in Excellisten eingetragen Ausrechnungen erstellt, Screenshots von der App gemacht und dieses übersendet.
Später Teilte man mir seitens der RNG telefonisch mit, das die Mitarbeiter mit denen ich vorher gesprochen hatte „eh keine Ahnung“ hatten, und ich keine Erstattung erhalte.
Beim Gespräch wurde auch klar, das der Mitarbeiter mit welchem ich gerade sprach den Inhalt von meinen übersandten Daten noch nicht mal gesichtet hatte.
Darauf hin aber ich mich dort erneut gemeldet, das ich mit der Absage einer Erstattung nach EEG nicht einverstanden bin.
Wieder später erhielt ich folgende Nachricht von RNG – kann ich fast komplett Posten, da es eh jemand ohne echten Absender (Namen) geschrieben hatte:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung zu diesem Sachverhalt.
Wir können leider Ihrer Stellungnahme nicht zustimmen.
Ohne Einbau eines Zweirichtungszählers hätte eine Aufnahme des Dauerbetriebes Ihrer Anlage nicht erfolgen dürfen. Beim Betrieb von Erzeugungsanlagen sind grundsätzlich Zweirichtungszähler einzusetzen, um die Verbrauchsmengen und die erzeugten-/eingespeisten Mengen korrekt zu erfassen und dementsprechend zu vergüten bzw. abzurechnen. Derzeit hat die Mehrzahl der konventionellen Zähler (i. d. R. „schwarze“ Ferraris-Zähler) z. B. keine Rücklaufsperre. Moderne Messeinrichtungen (digitale Stromzähler) haben i. d. R. eine Rücklaufsperre sowie eine Erfassung beider Energierichtungen. Einen Stromzähler mit Rücklaufsperre erkennen Sie an diesem Symbol auf dem Zähler:
Sollte bei Ihnen noch keine moderne Messeinrichtung installiert sein, müssen Sie den Messstellenbetreiber mit dem Einbau einer modernen Messeinrichtung beauftragen. Bei der RNG als grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB) wird der Zählerwechsel für Sie kostenfrei durchgeführt.
Der alte verbaute Zähler verfügte nicht über diese Rücklaufsperre.
Der Betrieb einer PV-Anlage und damit eine eventuell verbundene Stromeinspeisung in das Netz des Netzbetreibers mit einem nicht-rücklaufgesperrten Zähler verstößt gegen die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV), die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und das Steuerrecht. Zudem können durch den Betrieb auch Straftatbestände verwirklicht werden, z. B. Betrug des Anlagenbetreibers nach § 263 des Strafgesetzbuches.
Aus den oben aufgeführten Gründen kann eine Vergütung erst ab Einbau der geeichten Messeinrichtungen erfolgen, eine Ersatzwertbildung ist für den Zeitraum ausgeschlossen.
Wir hoffen wir konnten so Klarheit in die Angelegenheit bringen, bedauern Ihnen keine anderweitige Entscheidung Übermitteln zu können und stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Abrechnungsservice Netzbetreuungsaufgaben
-im Auftrag des Verteilnetzbetreibers-
mailto:einspeiserbetreuung@rheinenergie.com
Lieg ich wirklich so verkehrt, das ich meine, ich müsste die eingespeisten 8MWh nach EEG vergütet bekommen?
Würde mich wirklich freuen, von euch dort gute Hinweise zu bekommen.
Leider war die Anschaffung der Anlage nicht aus der „Portokasse“ möglich und war spitz berechnet, dieser Verlust von den „abgelehnten ca. 8MWh“ tut wirklich weh und belastet uns.