Batteriespeicher bewusst bei Abschreibung herausrechnen (Thema Gewinnerzielungsabsicht)

  • Hi,


    ich habe eine 20 kWp Anlage mit 10 kWp DC-Speicher. Wenn ich die Einnahmen gegenüber die Ausgaben der nächsten 20 Jahre stelle, dann kommt ein Verlust heraus, wenn ich den Speicher mit in die Abschreibung aufnehme.


    Wenn ich den Speicher nun herauslasse, würde ein kleiner jährlicher Gewinn herauskommen.


    Was soll ich tun? Meine Idee war, dass ich ihn lieber herauslasse bevor ich irgendwann, wegen Liebhaberei, Jahre an Steuern zurückzahlen muss und ne Diskussion mit dem Finanzamt am Hals habe?!


    Edit:

    Habe in anderen Beiträgen gelesen, dass das Finanzamt beim Eigenverbrauch des Öfteren einen Wert von mind. 20 Cent pro kWh ansetzt. Mit diesem Wert würden die Einnahmen mit Speicher wieder größer als die Ausgaben werden. Ich bin noch mehr verwirrt :D

  • Du hast eine separate Rechnung für den Speicher? Dann stellt sich die Frage gar nicht, der Speicher ist kein Betriebsvermögen mit allen Konsequenzen.


    Oder Du hast eine Gesamtrechnung? Dann ist die Frage, warum Du steuerpflichtigen Gewinn erzielen möchtest...Die Steuern, die du am Anfang sparst, sind ein Teil der Steuern, die du am Schluß zahlst...

  • Ich habe eine Gesamtrechnung, auf der der Speicher als einzelner Posten in Euro ausgewiesen ist.


    Was ich vermeiden möchte, ist die Diskussion mit dem Finanzamt bzgl. Liebhaberei und das ich nach x-Jahren dann die Steuererklärungen berichtigen muss.

  • Wie gesagt, ein Batteriespeicher zählt i.d.R. nicht zum Betriebsvermögen, also kann man aus dieser Rechnungsposition weder die Vorsteuer ziehen noch den Wert abschreiben. Eine Wahlmöglichkeit besteht in soweit nicht.


    Gruß

  • Wie gesagt, ein Batteriespeicher zählt i.d.R. nicht zum Betriebsvermögen, also kann man aus dieser Rechnungsposition weder die Vorsteuer ziehen noch den Wert abschreiben. Eine Wahlmöglichkeit besteht in soweit nicht.


    Gruß

    Das ist im Falle der Vorsteuererstattung nicht korrekt! Wenn die Anlage gesamtheitlich angeschafft wurde, dann ist das Ziehen der Vorsteuer möglich!

  • Laß den Speicher in der Abschreibung drin, rechne die anderen Abschreibungskosten (Versicherungen etc.) niedrig, rechne den Ertrag etwas hoch, daß es eben paßt.

    Eine Gewinnerzielungsabsicht hast du in jedem Fall. Daß die Sonne nicht so scheint, wie du gedacht hast, tja ...


    Ich kann mich gar nicht daran erinnern, auch so eine 20-Jahres-Aufstellung ans Finanzamt gegeben zu haben, um zu gucken, was nach 20 Jahren rauskommt.

    Ja, meine Akkus sind in der Abschreibung drin.

  • Ich kann mich gar nicht daran erinnern, auch so eine 20-Jahres-Aufstellung ans Finanzamt gegeben zu haben,

    Manche FA verschnarchen einiges, daher bist du vmtl. durchgerutscht. Also Füße stillhalten und hoffen das es so weiter läuft mit Anerkennung der jährlichen Verluste.

    Grüße
    Didi


    2015: 1052 kWh/kWp; 2016: 1036 kWh/kWp; 2017: 1102 kWh/kWp; 2018: 1162 kWh/kWp; 2019: 1137 kWh/kWp; 2020: 1106 kWh/kWp; 2021: 1035 kWh/kWp

    "Handle so, wie du auch von anderen behandelt werden willst" (frei nach Kant)

    Steuern und Finanzamt (Dank an pflanze :))

  • Meine Idee war, dass ich ihn lieber herauslasse bevor ich irgendwann, wegen Liebhaberei, Jahre an Steuern zurückzahlen muss und ne Diskussion mit dem Finanzamt am Hals habe?!

    Viele hier versuchen verzweifelt den Stempel der Liebhaberei zu bekommen damit sind sie dann die jährliche EÜR los.

    (USt-Erklärung läuft natürlich weiter ob mit oder ohne KUR.)


    Wie hier schon geschrieben gehört der Speicher in den meisten Fällen nicht in die Abschreibung.

    Du kannst es probieren und wenn das FA das akzeptiert, gibst du dem FA den Hinweis auf mangelnde Gewinnerzielungsabsicht und bist dann evtl. die EÜR los.


    Du setzt auf das falsche Pferd wenn du höhere Einnahmen angibst und damit in der Gewinnzone landest. Dafür musst du dann wieder Steuern zahlen. Wo siehst du da einen Vorteil einen Verlust in einem Jahr mit einer Steuererstattung gegen zurechnen über die Jahre und den jährlichen EÜR-Kram.


    Die 2h im Jahr für die EÜR ist nicht viel Aufwand, wie ich hier schon oft geschrieben habe, lästig ist es jedes Jahr trotzdem. ;)

    Grüße
    Didi


    2015: 1052 kWh/kWp; 2016: 1036 kWh/kWp; 2017: 1102 kWh/kWp; 2018: 1162 kWh/kWp; 2019: 1137 kWh/kWp; 2020: 1106 kWh/kWp; 2021: 1035 kWh/kWp

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  • wenig Stress mit dem Finanzamt

    Dann nimm den Speicher mit in die Abschreibung und wenn es das FA abnickt, dann gib dem FA den Tipp mit der Liebhaberei wenn das FA nicht gleich damit kommt. Das das FA nicht gleich damit kommt ist Normal den viele Unternehmen machen in den ersten Jahren Verluste. ;)

    Grüße
    Didi


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