Suche Steuerberater zum Start

  • Morgen zusammen,


    brauch mal eure Expertise. Ich bekomm (hoffentlich) die nächsten Tage die PV Anlage aufs Dach. Wird jetzt ne 18KW Anlage mit Ost/West Ausrichtung.

    Das Ziel ist viel möglichst selbst zu verbrauchen und wenig ins Netz einzuspielen.

    Um jetzt beim Start nichts falsch zu machen würde ich das gern mit einem Steuerfachmann besprechen bzw. von ihm den Start machen lassen.

    Eine Steuernummer habe ich bereits, habt ihr mir einen Tip für mich an welchen Profi ich mich da hinwenden kann?


    Grüße uns besten Dank

    Daniel

  • Um jetzt beim Start nichts falsch

    … solltest Du die geplante 18KWp Anlage mit Bildern der Dächer, Belegungsplan für die 18KWp, Verstringung, gewähltem WR und Preis hier vorstellen. Steuer kommt dann später.

    Die Atomkraft - Ende einer Ära?

    Es lohnt sich, die Arte Doku/Reportage "Ende einer Ära!" komplett zu sehen, das Fazit kommt in den letzten 15 Minuten.


    Verkehrsminister Wissing - treten Sie zurück!

    Parke nicht auf unseren Wegen www.weg.li macht es möglich.


  • Hi seppelpeter, danke der Nachricht - die Antwort kann ich dir leider nicht liefern, das macht der PV Bauer meines vertrauens. versteh ehrlich gesagt den Link jetzt auch nicht zwischen der Technik und der Steuer - hat das eine direkte Auswirkung?

  • Du sprichst von Fehlern, die größten Fehler kann man machen, wenn man einfach den PV Bauer seines Vertrauens machen lässt. Das war die Verbindung. Du kannst Glück haben und das Angebot ist TOP, alles passt.

    Die Erfahrung im Forum zeigt aber, dass es in der Regel nicht so ist.


    Deswegen, die Anlagenplanung vorstellen.


    Steuer ist erst akut, wenn die Anlage läuft … das schafft man ohne Steuerberater, wenn man bisher auch seine Steuererklärung alleine gemacht hat.

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  • okokok ;) Verstanden.


    Folgende Infos kann ich liefern:

    PV Modul (Energetica) 370 Watt (39Module West und 12 Module Ost), WR ist ein Fronius 15KW, Wallbox ist die OpenWB


    Bzgl. Steuer. Ich meine gelesen zu haben, dass ich bereits auf meine Steuererklärung in 2020 einen Teil (Sonderabschreibung) anwenden kann - dies wollte ich (sofern sinnhaft) in meiner aktuellen Steuererklärung nutzen wollen. Daher die Frage nach dem Berater.


    Grüße Daniel

  • Aus den 39 sollten 38 oder besser 40 werden.

    Dann kann man das 2*19 oder 2*20 verstringen.

    Die PV Module habe ich als 60-Zeller eingeordnet, davon gehen max. 22 Stück in einen String.


    Warum legst Du so wenig auf Ost, das sollten auch 18-22 werden.


    Handelt es sich um SW Dach und NO Dach? Dachneigung?


    … solltest Du die geplante 18KWp Anlage mit Bildern der Dächer, Belegungsplan für die 18KWp, Verstringung, gewähltem WR und Preis hier vorstellen


    Sonderabschreibung … ist nach meinem Stand früher beliebt gewesen, heute eher unüblich … könnte abgelehnt werden … muss ggfs. begründet werden … würde nur Sinn machen, wenn Du in 2020 besonders hohe Einnahmen hattest.

    Vereinfachend bleibt man da einfach bei einem linearen Ansatz in der Annahme/Hoffnung, dass man später mal mehr Einnahmen haben wird als heute.

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  • Zum Thema Sonderabschreibung


    Das ist eine Form der vorgezogenen Abschreibung. Bis zu 20 % des Anlagenpreises (netto) können bei Vorliegen bestimmter Grenzwerte (die man mit einer "Normalanlage" niemals erreichen wird) in den ersten 5 Jahren zusätzlich zur Normalabschreibung angesetzt werden. Um diese 20 % wird dann die AfA din den 15 verbleibenden Jahren gekürzt.

    Im Jahr vor der Inbetriebnahme ist eine Sonderabschreibung nicht möglich.


    Im Jahr vor der Inbetriebnahme heißt das Mittel der Investitionsförderung "Investitionsabzugsbetrag".

    Dabei ist es möglich bis zu 40 % - nein, stopp" - ab 2020 sogar bis zu 50 % - der Nettoinvestition als gewinnmindernd bei der Steuererklärung anzusetzen. Dieser Prozentwert muss dann natürlich zu Beginn der Abschreibungsperiode abgezogen werden und steht nicht mehr für die Abschreibung zur Verfügung.


    Zusammenfassung:

    Jahr vor der Investition:

    Investitionsabzugsbetrag bis zu 50 % der Invest.-Summe

    Ab Jahr der Investition bis zum 5. Jahr der Abschreibung:

    Sonderabschreibung in Höhe von max. 20% in beliebigen Jahresbeträgen möglich.


    mfg

    Paulchen

    Windows-Programme für Buchführung und Steuererklärungen bei PV-Anlagen

    Informationen unter https://www.pv-steuer.com

    Am 31.03.2023 wird der Versand der PV-Steuer-Programme eingestellt.









  • Paulchen: Ich habe deine Aussage verstanden nur damit anfangen kann ich nix ;)
    Deswegen ... Steuerberater.. Schuster bleib bei deinen Leisten.... Ich hab mal hier im Forum jetzt den Berater "Schemm" gefunden. Glaube ich werde den mal anschreiben..

  • Ost gehen nicht mehr, da nur ein Teil des Daches zur Verfügung stehen.


    Warum geht Ost nicht mehr drauf?
    ich würde alle roten Module auch bauen und einen STP20000 nehmen.

    Beim gelben Fragezeichen gucken, was da für eine Tröte dran ist und vielleicht unten das innere noch weg lassen.


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