Neubau mit PV + Speicher: PV geht ein paar Monate vor dem Speicher in Betrieb ...

  • Hallo zusammen,


    für unseren Neubau plane ich eine PV-Anlage (10kwp) Plus Speicher (5kWh). Dafür habe ich ein Gesamtangebot. Die PV selbst kann lt. Anlagenbauer bereits kurz nach Installation (gleich im Anschluss ans Eindecken des Dachs ...) in Betrieb gehen, den AC-Speicher würde er nach kompletter Fertigstellung des Technikraums etwa 3-4 Monate später installieren und in Betrieb nehmen. Ich muss dafür je nach Fortschritt Teilbeträge bezahlen und bekomme ganz am Schluss eine Endabrechnung für die gesamte Leistung. Einspeisevergütung werde ich wohl schon 1, 2 Monate früher bekommen.


    Ich möchte mir für beides, PV + Speicher, die Umsatzsteuer zurückholen und durchblicke jetzt nicht ganz, wann ich welche Formalien erledigen muss:


    * Die Anmeldung beim Finanzamt: Würde ich gleich nach Installation der Anlage machen, richtig soweit?


    * Umsatzsteuervoranmeldung: Wann muss ich die in dieser Konstellation zum ersten Mal machen? Ich bekomme ja schon recht bald EEG-Vergütung inklusive Umsatzsteuer, die ich dann abführen muss ..?


    * Wann kann ich mir die Umsatzsteuer für PV + Speicher erstatten lassen, nach Baufortschritt oder erst nach Fertigstellung?


    Last but not least: Habe ich die generelle steuerliche Lage hier richtig verstanden? Folgende Annahmen meinerseits:

    * gleichzeitige Beauftragung und Abrechnung PV + Speicher führt dazu, dass ich die Mwst für den Speicher mit zurückbekomme.

    * für die Abschreibung bei der Einkommenssteuer lasse ich den Speicher aber komplett außen vor, da mit einem AC-Speicher keine Abschreibung möglich ist.

    * Eine Gewinnerzielungsabsicht werde ich bei den Kosten für Anlage + Speicher im Vergleich zu den nur geringen EEG-Vergütungen für den von mir nicht verbrauchten Strom wohl nicht schaffen können: Mal grob 8 Cent Vergütung * 4500kWh macht etwa 360 € Einnahmen im Jahr, das sind 7200 € auf 20 Jahre, womit sich nicht einmal die PV-Anlage selbst bezahlen lässt ... Ich gebe also im Normalfall 6 Jahre lang brav meine Umsatzsteuererklärungen und Voranmeldungen ab und wechsle dann in die Kleinunternehmerregelung und spare mir das alles. Welche Angaben muss ich dann nach 6 Jahren noch für die Einkommenssteuer machen, wenn mir das Finanzamt das Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht attestiert?


    Viele Grüße

    Markus

    • Offizieller Beitrag

    Die Anmeldung beim FA würde ich früh erledigen, da das ja auch seine Zeit braucht... Du bist schließlich schon mitten drin in deinen unternehmerischen Handlungen.

    Dann kriegst du auch zeitnah die USt aus deinen Teilzahlungen wieder (es reicht Teilrechnung und die Zahlung). Bei monatl. VAs geht das dann schnell... Falls du vierteljährlich machst dauerts halt länger.


    Und da der AC-Speicher nicht zum Betriebsvermögen gehört, wirst du ja wohl auch Gewinn machen... Und da zählt mitnichten nur der eingespeiste Strom, sondern auch der Eigenverbrauch/Sachentnahme als Einnahme! Und zwar in gleicher Höhe wie die Einspeisung... Speicher oder nicht spielt bei dabei also gar keine Rolle. Du hast immer den gleichen Umsatz wie ein Volleinspeiser auch.


    Und KUR spart auch nicht alles... Die EÜR/ESt läuft wie gehabt weiter (kommt wg. Härtefallregelung <410€ Gewinn halt nur nix bei rum) . Du sparst dir dann also nur die USt auf den Eigenverbrauch und musst nur noch den Gesamtumsatz der jeweils letzten 2 Jahre bei der USt deklarieren (manche FA verzichten wohl auch darauf... Bei PV ist das ja vorhersehbar).

    9.5kWp Ost/West (-100°/80°, DN 45°), 17+21 Solarworld protectSW250 & SamilPower SolarLake 8500TL-PM (70% hart) ab 3'2015

  • ragtime: Danke für die Antworten!


    Verstehe ich das richtig: Ich zahle auf den Speicher keine Umsatzsteuer, da ich ihn zusammen mit der PV kaufe. Ich nehme den Speicher aber nicht in mein Betriebsvermögen auf, weil er ja mit meiner unternehmerischen Tätigkeit rein rechtlich nichts zu tun hat? Das heißt, die Kosten für den Speicher und dessen Installation/Inbetriebnahme müssen auch klar herausrechenbar in der Rechnung sein, damit ich meine Abschreibungen (ohne Speicher) berechnen kann?


    Vielen Dank für die Info mit den Sachentnahmen, die hatte ich komplett übersehen und das Thema wohl zu schnell verworfen. Bei einer Verdoppelung der "Einnahmen" sieht das Ganze natürlich schon ganz anders aus ...


    Warum muss man dann nach den 6 Jahren mit der KUR noch Umsatzsteuer deklarieren? Man bekommt doch dann keine mehr und zahlt auch keine mehr, wo liegt dann der Sinn einer Umsatzsteuererklärung? Eine Überprüfung, ob man noch unter die KUR fällt?

    • Offizieller Beitrag

    So schaut es aus...


    Und das FA will natürlich normalerweise sehen ob das Recht auf KUR noch besteht (<17k€ oder so). Jedes andere Unternehmen kann ja mit der Zeit erfolgreicher werden... Bei EFH PV ist das aber eher ausgeschlossen.