Hallo zusammen,
für unseren Neubau plane ich eine PV-Anlage (10kwp) Plus Speicher (5kWh). Dafür habe ich ein Gesamtangebot. Die PV selbst kann lt. Anlagenbauer bereits kurz nach Installation (gleich im Anschluss ans Eindecken des Dachs ...) in Betrieb gehen, den AC-Speicher würde er nach kompletter Fertigstellung des Technikraums etwa 3-4 Monate später installieren und in Betrieb nehmen. Ich muss dafür je nach Fortschritt Teilbeträge bezahlen und bekomme ganz am Schluss eine Endabrechnung für die gesamte Leistung. Einspeisevergütung werde ich wohl schon 1, 2 Monate früher bekommen.
Ich möchte mir für beides, PV + Speicher, die Umsatzsteuer zurückholen und durchblicke jetzt nicht ganz, wann ich welche Formalien erledigen muss:
* Die Anmeldung beim Finanzamt: Würde ich gleich nach Installation der Anlage machen, richtig soweit?
* Umsatzsteuervoranmeldung: Wann muss ich die in dieser Konstellation zum ersten Mal machen? Ich bekomme ja schon recht bald EEG-Vergütung inklusive Umsatzsteuer, die ich dann abführen muss ..?
* Wann kann ich mir die Umsatzsteuer für PV + Speicher erstatten lassen, nach Baufortschritt oder erst nach Fertigstellung?
Last but not least: Habe ich die generelle steuerliche Lage hier richtig verstanden? Folgende Annahmen meinerseits:
* gleichzeitige Beauftragung und Abrechnung PV + Speicher führt dazu, dass ich die Mwst für den Speicher mit zurückbekomme.
* für die Abschreibung bei der Einkommenssteuer lasse ich den Speicher aber komplett außen vor, da mit einem AC-Speicher keine Abschreibung möglich ist.
* Eine Gewinnerzielungsabsicht werde ich bei den Kosten für Anlage + Speicher im Vergleich zu den nur geringen EEG-Vergütungen für den von mir nicht verbrauchten Strom wohl nicht schaffen können: Mal grob 8 Cent Vergütung * 4500kWh macht etwa 360 € Einnahmen im Jahr, das sind 7200 € auf 20 Jahre, womit sich nicht einmal die PV-Anlage selbst bezahlen lässt ... Ich gebe also im Normalfall 6 Jahre lang brav meine Umsatzsteuererklärungen und Voranmeldungen ab und wechsle dann in die Kleinunternehmerregelung und spare mir das alles. Welche Angaben muss ich dann nach 6 Jahren noch für die Einkommenssteuer machen, wenn mir das Finanzamt das Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht attestiert?
Viele Grüße
Markus