Garagen mehrerer Nachbarn als Basis für PV Anlage

  • Liebe Gemeinde,


    Meine Nachbarn und ich haben eine Reihe von 9 Garagen (Standardmass, je 3m breit und 5,5m tief, Einfahrt nach Süden, weitgehend unverschattet). Die mittlere (meine) Garage kriegt jetzt einen Stromanschluss vom VNB. damit wir in einigen der Garagen Wallboxen anbringen können. Da sind wir uns soweit einig, dass das alles über mich läuft und wir uns die Kosten teilen.


    Bei der Gelegenheit kam die Idee auf, eine PV-Anlage anzulegen. Gäbe dafür sogar Förderung (NRW, 500 Euro für 2 kWp PV pro Ladepunkt, plus 200 Euro für Batterie pro kWh).


    Meine Gedanken dazu:

    1. Vollbelegung bringt natürlich am meisten, aber abgeschlossene Anlagen je Dach (z.B. 6 Module OW, ca 2kWp, kleiner WR) würden jeden selbst zum stolzen Erzeuger machen - und im Streitfalle einfacher abzuwickeln. Nur Einspeisung wäre dann zentral über meinen Anschluss.
    2. Wie vermeide ich gefährliche Hochspannung auf dem Dach? Es kann nicht verhindert werden, dass da mal Kinder hochklettern. Max 120V DC, also max 3 Module per String, und 2 parallel an 2 kW WR?
    3. Hat jemand Erfahrung mit möglichen Modellen, wie die Nachbarn=Garagen-Eigentümer hier eingebunden werden können? GbR, Genossenschaft, Mieterstrom, oder stillschweigende Vereinbarung und Abschaltung, wenn es nicht mehr klappt?
    4. Spielt Modul-Diebstahl noch eine Rolle, bei den heutigen Preisen? Wäre hier halt recht easy....

    Danke!

  • Es kann nicht verhindert werden, dass da mal Kinder hochklettern.

    dann ist das schlecht.

    Ein Kraftwerk muss geschützt werden = Zaun!


    aber abgeschlossene Anlagen je Dach (z.B. 6 Module OW, ca 2kWp, kleiner WR)

    und da willst Du dann das Handy laden oder das E Bike?



    Meine Nachbarn und ich haben eine Reihe von 9 Garagen

    Wer ist Grundstückseigentümer?


    alles in allem Problematisch.


    und führt meist nicht zum Ziel.

    Die Gedanken die uns lenken, führen uns in ein großes Nichts. Wir illusionieren das Vollkommene und vergessen die Welt in der Wir Leben!


    Gefangener des EEG mit Volleinspeisung und Netzbezug!

    Oberer Zähler: 156kwp an 3 Huawei mit 139 kw Max. Wirkleistung!


  • Dann kannst Du da einen grossen roten Haken dran machen!

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  • Weil Stromanschluss grundstücküberschreitend genutzt wird, durch die Wand zu den Nachbarn?


    Ja das ist sicher nicht 100% OK, aber selbst der VNB sagte, ihnen wäre das lieber als demnächst für jede Garage einen Anschluss zu legen. Schriftlich werde ich das natürlich nicht kriegen.


    Oder wo kommt der rote Haken her?

  • kein Eigenverbrauch möglich da keine personenidentität besteht.

    jeder braucht von dem Anderen eine Grunddienstbarkeit

    jeder muss als Unternehmer vor dem FA auftreten.


    Vergiss die Nummer einfach.

    Die Gedanken die uns lenken, führen uns in ein großes Nichts. Wir illusionieren das Vollkommene und vergessen die Welt in der Wir Leben!


    Gefangener des EEG mit Volleinspeisung und Netzbezug!

    Oberer Zähler: 156kwp an 3 Huawei mit 139 kw Max. Wirkleistung!


  • Wenn ich die Flächen miete und die Anlage selbst betreibe, geht das dann OK?

    ja mit jedesmal Grunddienstbarkeit, Sicherung eintragen im Grundbuch des anderen etc.

    Und dann bist aber Du der einzige der den Strom verbrauchen kann.


    die Anderen können nur netzstrom beziehen.

    Für jeden Abnehmer musst Du eine Zählerkaskade bauen um die Energiemengen zu erfassen und wirst für die Anderen dann zum ENERGIELIEFERANTEN!


    Für die paar Kwh?

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    Gefangener des EEG mit Volleinspeisung und Netzbezug!

    Oberer Zähler: 156kwp an 3 Huawei mit 139 kw Max. Wirkleistung!


  • Wenn ich die Flächen miete und die Anlage selbst betreibe, geht das dann OK?

    ja mit jedesmal Grunddienstbarkeit, Sicherung eintragen im Grundbuch des anderen etc.

    Und dann bist aber Du der einzige der den Strom verbrauchen kann.

    Wieso Grundbuch? Das Vermieten von Dächern ist ja durchaus üblich 2-3€ pro QM pro Jahr habe ich gelesen. Oder Gewinnbeteiligung.

    Und natürlich darf ich den Strom auch an dritte verkaufen, bzw. kann man auch eine GdBR gründen mit mehreren Eigentümern.

    Allerdings wird bei einem Verkauf an 3. die EEG Umlage fällig.

  • Wieso Grundbuch?

    Dringliches Benutzungsrecht. Vermieter Kündigt sonst und du musst Anlage abbauen.



    Und natürlich darf ich den Strom auch an dritte verkaufen

    Klar du musst die Strommengen nur Messetchnisch nach MSBG erfassen



    kann man auch eine GdBR gründen mit mehreren Eigentümern

    Auch das ist nicht verboten, bringt in diesem Fall aber wenig.



    Allerdings wird bei einem Verkauf an 3. die EEG Umlage fällig.

    ja und zwar die Volle EEG Umlage, messtechnisch nach Eich und Messrecht erfasst.


    Und wenn die GBR der Betreiber der Anlage ist dann sind die Verbraucher eben nicht personenidentisch.


    Beispiel:

    Müller-Meier-Schulze GBR


    Schulze Verbraucht strom in seiner Garage auf seinem Grundstück, dann ist Herr Schulze nicht die GBR

    Obwohl er Teil der GBR ist!


    wo wir wieder bei


    einem Verkauf an 3.

    sind!

    Die Gedanken die uns lenken, führen uns in ein großes Nichts. Wir illusionieren das Vollkommene und vergessen die Welt in der Wir Leben!


    Gefangener des EEG mit Volleinspeisung und Netzbezug!

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