Wenn man danach sucht, liest man zwar immer, daß ein solches Protokoll ein "Muss" bzw. "Pflicht" ist.
Aber ist dies auch tatsächlich verpflichtend, also gesetzlich begründet?
Und wenn ja, wo steht das?
Über dessen Inhalt läßt sich dann sicher auch noch trefflich streiten.
Kann der Installateur das auch anders handhaben, als mit einem Protokoll?