Hallo zusammen,
Ich bin mittlerweile stolzer Besitzer eine Photovoltaikanlage - Danke ans gesamte Forum und alle Beteiligten, welche bei der Planung unterstützt haben.
Die Anlage wurde am 25.02.2021 auf dem Dach installiert und die DC Seite verkabelt --> EEG Inbetriebnahme und Eintragung im Marktstammdatenregister
Am 10.03.2021 wurde der AC Anschluss vorgenommen. Der Elektriker hat den nicht mehr benötigten WP-Zähler abgeklemmt, eingebaut ist der Zähler aber noch. Jetzt läuft alles über den Haushaltszähler mit Rücklaufsperre und ich kann nicht (geeicht) messen wie viel einspeise - die Anlage speist aber fleißig ein, sonst könnte ich ja auch keinen Eigenverbrauch nutzen.
Leider wollte an diesem Tag niemand vom Netzbetreiber/gMSB dazukommen, da ich mich weigerte eine Beauftragung für den Zählertausch in einen 2RZ zu unterschreiben und dafür knapp Hundert Euro zu zahlen. Ich hab dann im Nachgang an das Telefonat schriftlich meine Beweggründe aus dem MsbG zitiert und seitdem nichts mehr gehört. Angeblich wurde mein Schreiben (Email) an die interne Rechtsabteilung weitergeleitet.
Gibt es eine Frist, bis wann der gMSB den Zähler tauschen muss?
Sehe ich das richtig, dass ich auch ohne einen geeichten Zähler abrechnen kann? Muss ich dann anhand der Messdaten aus dem SHM2.0 eine Rechnung an meinen Netzbetreiber schreiben?