Guten Abend,
IBN und Eintragung meiner PV Anlage ins MastR war im Februar 2019. Der Erzeugungszähler wurde erst im April 2019 eingebaut (Wechsel Messstellenbetreiber).
Nun esele ich schon über ein Jahr mit meinem VNB rum da mir dieser für den Zeitraum zwischen IBN und Einbau EZ nur eine Vergütung nach Marktwert gezahlt hat. Laut VNB liegt dies am Fehlen des zwingend erforderlichen EZ.
Den VNB habe ich bereits nach der Gesetzesgrundlage gefragt, die Antwort lässt schon wieder 2 Monate auf sich warten.
Ist der VNB mit diesem Vorgehen im Recht? Gibt es dazu eine Gesetzesgrundlage?