Messkonzept heißt: Ein weiterer Zähler für 20 €/a brutto (gesetzliche Preisobergrenze). Ist es aber meist nicht Wert, weil man gegenüber einfacher Mischvergütung ohne Abgrenzung/Anlagenpräferenz nur unter sehr bestimmten Bedingungen besser da steht (dazu evtl. noch höhere Einmalkosten am Zählerschrank).
Vergütung ist alles anteilig. Erst 9,62 kWp mit Satz für 0-10 kWp März, dann ab Juni 20 kWp mit 0,38 kWp mal Satz für 0-10 kWp Juni und 19,62 kWp mal Satz für 10-40 kWp Juni. Alles miteinander mal nehmen, dann durch 29,62 kWp teilen. Geregelt in § 24 Abs. 3 EEG: "Zuordnung der Strommengen im Verhältnis zu der installierten Leistung der Anlagen".
Mit jetzt 9,62 kWp und dann 20 kWp holst du dir lauter doppelte Kosten/Aufwand ein. Von Projektierung über Fracht bis zum WR (mehrere?) und Elektrik/Anschluss. Kann man machen, kostet aber tendenziell mehr, als man durch einen minimal besseren Vergütungssatz wieder verdient.
Es ist eine Falschinformation, dass es vergütungstechnisch besser ist, unter 10 kWp zu bleiben.
Es ist eine Falschinformation, dass man durch stücklesweise zubauen (innerhalb von 12 Kalendermonaten) die Anlagenzusammenfassung umgehen kann.
Es ist eine Falschinformation, dass sich die Vergütung bei Zubau auf den Wert der Neuanlage reduziert.
600 €/kWh ist defizitär. Wirklich plus macht man im Bereich 250-300 €/kWh. Rechnungen in den FAQ/Forensuche nachschlagen − gibt derzeit alle 2-3 Tage einen Neuling der meint, seine Anlage wäre die Ausnahme.