USt-Erstattung bei Elektroautos

  • Unter https://www.solarstars.de/umsa…voltaik-batteriespeicher/ habe ich folgende Aussage gefunden:


    "Soweit du zu deiner Photovoltaikanlage ebenfalls einen Stromspeicher oder ein Elektroauto erworben hast, so kannst du für diese Kosten ebenfalls die UmSt. erstatten lassen. Dies geht jedoch nur, wenn du dies im Gesamtpaket erworben hast bzw im selben Jahr erworben hast. Dies gilt auch für die Ladestation und das Elektroauto, da es teil des Energiekonzeptes ist."


    Ist das was dran? Es ist ja schon so, dass evtl. die Anschaffung eines Elektroautos nur deswegen in Betracht gezogen wird, weil eine PV-Anlage vorhanden ist. Hat jemand das vielleicht schon mal versucht?

    :danke:

  • oder ein Elektroauto erworben hast, so kannst du für diese Kosten ebenfalls die UmSt. erstatten lassen.

    Wenn das E-Auto einem Unternehmen gehört kannst du das machen, wenn das dein privates Auto wird, kannst du das FA laut lachen hören. ;)


    Mann darf nicht allen Unsinn glauben der im Internet geschrieben wird, wenn ich absichtlich Unsinn im Internet schreibe setze ich üblicherweise den IRONIE-Smiley. :saint:

    Grüße
    Didi


    2015: 1052 kWh/kWp; 2016: 1036 kWh/kWp; 2017: 1102 kWh/kWp; 2018: 1162 kWh/kWp; 2019: 1137 kWh/kWp; 2020: 1106 kWh/kWp; 2021: 1035 kWh/kWp

    "Handle so, wie du auch von anderen behandelt werden willst" (frei nach Kant)

    Steuern und Finanzamt (Dank an pflanze :))