Unter https://www.solarstars.de/umsa…voltaik-batteriespeicher/ habe ich folgende Aussage gefunden:
"Soweit du zu deiner Photovoltaikanlage ebenfalls einen Stromspeicher oder ein Elektroauto erworben hast, so kannst du für diese Kosten ebenfalls die UmSt. erstatten lassen. Dies geht jedoch nur, wenn du dies im Gesamtpaket erworben hast bzw im selben Jahr erworben hast. Dies gilt auch für die Ladestation und das Elektroauto, da es teil des Energiekonzeptes ist."
Ist das was dran? Es ist ja schon so, dass evtl. die Anschaffung eines Elektroautos nur deswegen in Betracht gezogen wird, weil eine PV-Anlage vorhanden ist. Hat jemand das vielleicht schon mal versucht?