Balkonanlage Gartenhaus

  • mal eine Frage zu einer Balkonanlage. Meine 9,9 kWp OST/Wes Anlage mit Überschuss soll kommende Woche installiert werden. Anschlusszusage ist also bereits vorhanden.. Mein Dach ist dadurch komplett belegt.

    Am Wochenende kam mir die Idee, dass es vielleicht irgendwann später noch möglich wäre auf dem nach Süd ausgerichteten Gartenhaus ein 600W Balkonkraftwerk zu installieren. Ich habe hier bereits einen Beitrag gelesen, dass es wohl irgendwie nicht möglich ist. Gibt es jetzt evtl. noch eine Möglichkeit?


    Danke

  • Möglich halt schon. Meinte halt wie es sich rechtlich verhält, da ja irgendwie alles über einen Zähler läuft, also zusammen mit der großen PV-Anlage.

  • Spätestens mit deiner großen PV bekommst du ja auch eine 2RZ und dann kannst du dir ja ein Balkonkraftwerk zulegen, anmelden und eintragen lassen. Wüßte nun nicht was dagegen spricht.

    Wechselrichter: SMA STP 5.0

    Module: 18x IBC Monosol 340 Watt

    Anlagenüberwachung: SMA EnergyMeter 1.0

    Inbetriebnahme: 05.05.21

    Ausrichtung: SW

    Dachneigung: 31 Grad

  • Meine 9,9 kWp OST/Wes Anlage mit Überschuss

    du meldest einfach 10,5 kwp an bzw. änderst es und dann passt es auch mit den zwei Modulen auf den Gartenhaus.

    Komplizierte Vorgänge immer dem faulsten Mitarbeiter geben. Er wird die einfachste Lösung finden!

  • Ist es den überhaupt möglich die kWp so kurzfristig umzumelden bzw. zu erhöhen?

    Wonach richtet sich denn dann eigentlich die Einspeisevergütung? Nach der Anlage die ich momentan bauen werde also 9,9 kWp oder so wie ich es irgendwann mal plane. Ab 10kWp gilt meines Wissens eine etwas reduzierte Vergütung. Wäre dann ja blöd.

  • Ab 10kWp gilt meines Wissens eine etwas reduzierte Vergütung. Wäre dann ja blöd.

    oh ja stimmt, das sind 2,78% weniger :( ( 7,92cent bis 10kwp / 7.7cent >10Kwp ) für März 2021

    Komplizierte Vorgänge immer dem faulsten Mitarbeiter geben. Er wird die einfachste Lösung finden!

  • Oh, das stimmt! Habe es gerade auch gesehen das es nicht um Welten geht.

    Eine Frage hab ich doch noch. Wenn in der Anschlusszusage "sie planen eine Anlage mit max. 9,9kWp zu errichten" steht. Worauf bezieht sich dies genau? Das theoretisch 9,9kWp möglich sind wobei die Ausrichtung keine Rolle spielt? Oder das dieser Wert als max. Spitze gilt. Ich meine damit das ich bei Ost / West doch eh nur die hälfte erreichen würde. Oder verwechsle ich da etwas?