Erweiterung der Anlage - Umsatzsteuer bei Errichtung und Eigenverbrauch

  • Hallo,


    ich habe mir ein Elektroauto bestellt und bin am überlegen, meine zweite Dachhälfte (Ausrichtung Nord-West) mit einer weiteren Photoltaikanlage von 10 kW zu belegen. Die erste Anlage ist aus 2008 und Volleinspeisung.


    Aktuell habe ich Regelbesteuerung, dabei möchte ich auch bleiben.


    Wenn ich mir von der neuen Anlage die Umsatzsteuer wieder holen will, dann muss ich für den selbst verbrauchten Strom wieder Umsatzsteuer abführen, richtig?


    Das bedeutet dass langfristig das ganze rentabler ist die Anlage "privat" zu bauen, oder habe ich hier einen Denkfehler?


    Ist es möglich dass meine Tochter die Anlage baut und nach 5 Jahren zur Kleinunternehmerregelung wechselt, aber macht der Aufwand Sinn?


    Gruß


    Manfred

  • Danke für die schnelle Antwort.


    Mit privat bauen meinte ich die Variante dass ich mir die Umsatzsteuer nicht zurück hole, dafür dann wenn ich es richtig verstanden habe aber für den selbst verbrauchten Strom keine Umsatzsteuer zahlen muss.


    Kann ich dann aber trotzdem den Überschuß gegen Vergütung einspeisen?

  • Du kannst aber nicht KUR und Regelbesteuerung parallel anwenden. Es geht nur entweder oder.

    Die Besteuerungsart ist personengebunden.

    Beste Grüße



    E3DC S10E PRO mit Zusatzwechselrichter, 17,55 kwh nutzbarem Speicher und 24,96 kwp PV, Ost-Süd-West, 78 Stück Solarwatt Vision 60M Glas-Glas

  • Ich dachte auch es geht nur KUR oder Regelbesteuerung pro Person, deshalb wollte ich die neue Anlage entweder auf meine Frau oder meine Tochter laufen lassen??

  • Besteuerungsart ist personengebunden

    Falsch.

    Dann erkläre doch mal den Unwissenden wie genau es richtig wäre...

    Beste Grüße



    E3DC S10E PRO mit Zusatzwechselrichter, 17,55 kwh nutzbarem Speicher und 24,96 kwp PV, Ost-Süd-West, 78 Stück Solarwatt Vision 60M Glas-Glas

  • An den Unternehmer gebunden. Ok, der Unternehmer kann eine natürliche oder juristische Person sein. Von daher, revoco, wenn du das mit "personengebunden" gemeint hast.

  • Also stimmt meine Aussage zu dem hier vorliegenden Fall und nur darum geht es.

    Der TS muss weiterhin in der Regelbesteuerung verbleiben, oder kann, wenn er da schon länger als 5 Jahre ist, in die KUR wechseln, wenn er die nötigen Bedingungen dazu erfüllt.


    Aber das gilt immer für alle seine Unternehmungen. Eines seiner Unternehmen so und ein anderes anders geht eben nicht.

    Beste Grüße



    E3DC S10E PRO mit Zusatzwechselrichter, 17,55 kwh nutzbarem Speicher und 24,96 kwp PV, Ost-Süd-West, 78 Stück Solarwatt Vision 60M Glas-Glas