Hallo zusammen,
nachdem im EEG2021 die Grenze von 10kWp für die Technik weggefallen ist (kein extra Zähler mehr nötig) wollte ich mein Dach komplett belegen (wie hier immer geraten wird ...) und komme nun auf ca. 12,5 kWp. Das Ganze ist aber aus diversen Gründen eine Planung für die Zukunft, derzeit rechnet sich das Ganze "kaufmännisch" rein gar nicht. Ich wollte es also steuerlich als "Liebhaberei" abrechnen um möglichst einfach davonzukommen.
Nun habe ich heute irgendwo gelesen (wie das so ist, finde ich den Link jetzt natürlich nicht mehr ...) dass steuerlich immer noch die Grenze von 10KWp bestehen soll, dass man über dieser Grenze die Anlage also immer unternehmerisch führen müsse. Das wäre blöd, denn alleine die nötigen Steuerberatungskosten würden alle Vorteile sicher auffressen.
Kann jemand dazu etwas Substantielles sagen? Dann schonmal "Danke" im Voraus!
Ach ja, falls das wichtig sein sollte: ich wohne in NRW ...
Gruß Michael