Hallo zusammen...
Ich hab wieder mal eine Frage, weil dieser ganze bürokratische Aufwand zur Anmeldung und Betrieb eine PV-Anlage einfach der letzte Mist ist. Das muss doch einfacher gehen. Jeder kleine 0815-Hausbesitzer, der VORHER weiß, was das für ein Aufwand ist wird sich das 2x überlegen, ob er sich sowas aufs Dach setzt. Nur gut, dass ich a) das vorher nicht wusste und mir b) aus Überzeugung trotzdem eine PV-Anlage aufs Dach hätte setzen lassen. So, genug Dampf abgelassen.
Wir haben uns im Dez. 2020 eine 19,04 kWp Anlage installieren lassen. Betreiber der Anlage bin alleine ich (keine GbR). Ich bin Umsatzsteuerpflichtig und habe dafür ein Unternehmen angemeldet, das auf meinen Namen läuft und keine Miteigentümer / Angestellte hat. Zudem laufen alle Stromverträge (Haus- und Wärmestrom) beim Stromversorger auf meinen Namen.
So weit, so gut...
Jetzt möchte / muss ich mich ja noch beim Übertragungsnetzbetreiber anmelden, damit ich schön brav meine EEG Umlage für den von mir (als Endverbraucher) selbst verbrauchten Strom zahlen kann. Korrekt oder?
Allerdings hänge ich jetzt hier in der Anmeldung meiner Anlage beim Übertragungsnetzbetreiber Amprion und weiß gerade nicht weiter. Wenn ich das Formular so anmelde wie ich dachte dass es stimmt, heißt es am Ende "AMPRION ist nicht zuständig, wenden Sie sich an den lokalen Netzbetreiber". Allerdings hat mir mein Solateur gesagt, dass ich mich bei Amprion melden muss und auch beim Netzbetreiber hatte ich den Eindruck. Zumindest gab es in den Dokumenten Verweise auf Amprion.
Der Punkt an dem ich hänge ist folgender:
Versorgungssituation
- Aus meiner Stromerzeugungsanlage versorge ich ausschließlich mich selbst mit Strom (i.d.R. Eigenversorgung mit Überschusseinspeisung ins vorgelagerte Netz). Der Anlagenbetreiber und der Letztverbraucher sind dieselbe natürliche / juristische Person (Personenidentität).
- Aus meiner Stromerzeugungsanlage versorge ich ausschließlich Letztverbraucher, die nicht mit mir personenidentisch sind (Lieferung an Dritte mit Überschusseinspeisung ins vorgelagerte Netz). Der Anlagenbetreiber und der Letztverbraucher sind nicht personenidentisch. Keine Personenidentität liegt bspw. bei einer Lieferung an Nachbarn, Mieter oder das eigene Unternehmen vor.
Intuitiv hätte ich gesagt, ich erzeuge den Strom und ich verbrauche ihn, also 1). Dann ist Amperion nicht zuständig.
Vermutlich ist es aber so, dass mein Unternehmen (mit mir als Chef) den Strom erzeugt und entweder das Unternehmen (mit mir als Chef) den Strom verbraucht oder der Strom von meinem Unternehmen mir als Privatperson zur Verfügung gestellt wird. In beiden Fällen gäbe es keine Personenidentität mit einer natürlichen / juristischen Person. Kann man das so sagen? Also entweder "Unternehmen --> Unternehmen" (keine Person) oder "Unternehmen --> Privatperson" (keine Personenidentität). In dem Fall müsste ich 2) ankreuzen.
Kann jemand den Knoten in meinem Kopf lösen, und mir sagen, was ich nun ankreuzen muss?
Danke, danke, danke!!!!
Liebe Grüße
Hannah