Versorgungssituation​ unklar bei EEG-Anmeldung - Personenidentität oder nicht?

  • Hallo zusammen...


    Ich hab wieder mal eine Frage, weil dieser ganze bürokratische Aufwand zur Anmeldung und Betrieb eine PV-Anlage einfach der letzte Mist ist. Das muss doch einfacher gehen. Jeder kleine 0815-Hausbesitzer, der VORHER weiß, was das für ein Aufwand ist wird sich das 2x überlegen, ob er sich sowas aufs Dach setzt. Nur gut, dass ich a) das vorher nicht wusste und mir b) aus Überzeugung trotzdem eine PV-Anlage aufs Dach hätte setzen lassen. So, genug Dampf abgelassen.


    Wir haben uns im Dez. 2020 eine 19,04 kWp Anlage installieren lassen. Betreiber der Anlage bin alleine ich (keine GbR). Ich bin Umsatzsteuerpflichtig und habe dafür ein Unternehmen angemeldet, das auf meinen Namen läuft und keine Miteigentümer / Angestellte hat. Zudem laufen alle Stromverträge (Haus- und Wärmestrom) beim Stromversorger auf meinen Namen.


    So weit, so gut...

    Jetzt möchte / muss ich mich ja noch beim Übertragungsnetzbetreiber anmelden, damit ich schön brav meine EEG Umlage für den von mir (als Endverbraucher) selbst verbrauchten Strom zahlen kann. Korrekt oder?


    Allerdings hänge ich jetzt hier in der Anmeldung meiner Anlage beim Übertragungsnetzbetreiber Amprion und weiß gerade nicht weiter. Wenn ich das Formular so anmelde wie ich dachte dass es stimmt, heißt es am Ende "AMPRION ist nicht zuständig, wenden Sie sich an den lokalen Netzbetreiber". Allerdings hat mir mein Solateur gesagt, dass ich mich bei Amprion melden muss und auch beim Netzbetreiber hatte ich den Eindruck. Zumindest gab es in den Dokumenten Verweise auf Amprion.


    Der Punkt an dem ich hänge ist folgender:

    Versorgungssituation

    1. Aus meiner Stromerzeugungsanlage versorge ich ausschließlich mich selbst mit Strom (i.d.R. Eigenversorgung mit Überschusseinspeisung ins vorgelagerte Netz). Der Anlagenbetreiber und der Letztverbraucher sind dieselbe natürliche / juristische Person (Personenidentität).
    2. Aus meiner Stromerzeugungsanlage versorge ich ausschließlich Letztverbraucher, die nicht mit mir personenidentisch sind (Lieferung an Dritte mit Überschusseinspeisung ins vorgelagerte Netz). Der Anlagenbetreiber und der Letztverbraucher sind nicht personenidentisch. Keine Personenidentität liegt bspw. bei einer Lieferung an Nachbarn, Mieter oder das eigene Unternehmen vor.

    Intuitiv hätte ich gesagt, ich erzeuge den Strom und ich verbrauche ihn, also 1). Dann ist Amperion nicht zuständig.

    Vermutlich ist es aber so, dass mein Unternehmen (mit mir als Chef) den Strom erzeugt und entweder das Unternehmen (mit mir als Chef) den Strom verbraucht oder der Strom von meinem Unternehmen mir als Privatperson zur Verfügung gestellt wird. In beiden Fällen gäbe es keine Personenidentität mit einer natürlichen / juristischen Person. Kann man das so sagen? Also entweder "Unternehmen --> Unternehmen" (keine Person) oder "Unternehmen --> Privatperson" (keine Personenidentität). In dem Fall müsste ich 2) ankreuzen.


    Kann jemand den Knoten in meinem Kopf lösen, und mir sagen, was ich nun ankreuzen muss?


    Danke, danke, danke!!!!


    Liebe Grüße


    Hannah

  • Wer verbraucht denn den Strom in deinem Haus außer Dir und ggfls. deinen Angehörigen im selben Haushalt?

    Werden da noch Mieter mit versorgt?


    Wenn nein, wo ist jetzt dein Problem? Den Eigenverbrauch, also die unentgeltliche Wertabgabe, mußt Du über die Umsatzsteuer versteuern , dazu kommt die über die EÜR zu erklärende Sachentnahme.

    IBN 18.07.2017
    Module 29 x Aleo Solar S59 HE 305
    WR SMA SB 3.6-1-AV-40
    WR SMA SB 4.0-1-AV-40
    Speicher RWE Storage flex 6 kWh

  • ?

    Ne, ich will meine Anlage generell anmelden. Für die Umlage ab Dezember... Da war IBN.


    Verbraucht wird der Strom von mir... und allen anderen zu mir gehörenden Personen (=Familie), aber kein Mieter o.ä.


    Ich dachte über die Steuer zahle ich die Umsatzsteuer für die Einspeisevergütung und die EEG für endverbrauchten Strom geht separat über Amprion?!

  • OK, jetzt weiß ich worauf ihr hinaus wollt.... Hab gerade noch mal recherchiert. Mit dem EEG 2021 hat sich die Grenze von >10 kWp auf >30kWp verschoben, über der die EEG gezahlt werden muss... Das war mir bisher nicht bewusst.


    Da ich nur 19,04 kWp habe, entfällt für mich zukünftig die Zahlung der EEG auf den EIgenverbrauch. Korrekt?


    Aber meine Anlage ist ja noch 2020 ans Netz gegangen. Gilt für die dann nicht die EEG 2016 oder gilt immer die aktuellste Version?


    Wenn die EEG 2021 gilt, muss ich dann für einen halben Monat im DEZ 2020 dennoch EEG nachzahlen?

  • 2,59 EUR :P

    Aber sonst stimmt das? Dass mit einer Anlage IBN 2020 dann die EEG 2021 gilt und ich zukünftig keine EEG auf den Eigenverbrauch zahlen muss?

  • Jepp, ist so: Bis 12/20 EEG-Umlage über 10kWp - ab 01/21 EEG Umlage über 30kWp. Du fällst da genau zwischenrein.


    Die ersten hier im Forum haben auch schon die Erzeugungszähler wieder ausbauen lassen, kosten ja auch monatliche Grundgebühren...

  • Ja, habe ich beim durchlesen hier im Forum jetzt auch schon gesehen und gucke gerade was der mich kostet.


    Auf der einen Seite ist der ja schön bequem zum Ablesen, auf der anderen Seite kostet er Strom und Geld. Die Gesamt-Erzeugung kann ich ja auch am WR ablesen (auch wenn es da leichte Abweichungen gibt: 1926 kWh am WR, 1914 kWh am Erzeugungszähler)


    Da ich auch davon ausgehe, dass ich für DEZ 2020 noch EEG entrichten darf, bleibt mein Grundproblem aus dem ersten Beitrag allerdinsg bestehen.... :-/ ich ruf da mal an...

  • Du kannst ja den Originalzähler zurückgeben und Dir bei Ebay einen anderen schiessen und dort einbauen. Dann muss auch niemand an der Elektrik fummeln, nur die Zähler austauschen... Du wirst auch staunen, wie billig die Dinger tatsächlich sind...