Anlage auf 3-Familienhaus mit Wärmepumpe und einer vermieteten Wohnung

  • Hallo Zusammen,


    ich habe schon eine Menge gelesen, aber leider noch nicht das passende Konzept für uns gefunden. Unsere Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) würde gerne eine Solaranlage auf dem Flachdach installieren. Auf diesem sind ca 100m² verfügbar. In unserem Haus wohnen uns eingeschlossen zwei Eigentümer und der dritte hat seine Wohnung vermietet.

    Unser größter Konsument ist die Luft-WP mit ca 12.000 kWh im Jahr. Wir verbrauchen so ca 3.300 kWh (ohne E-Fahrzeug, das ggfs noch dazu kommt. Die WEG denkt über eine PV-Anlage um den Verbrauch der WP zu senken, für mich soll es zeitgleich ein Invest sein und ich möchte auch unseren Bedarf am liebsten komplett selbst produzieren ;)

    Ich habe mir schon die verschiedenen Modelle angeschaut, aber irgendwie werde ich nicht schlau daraus, ob es funktionieren kann.

    Ich denke es muss in Richtung Allgemeinstrom mit WP gehen, aber wie bekomme ich dann als Eigentümer Strom in meine Wohnung? Der Eigentümer, der vermietet hat, hat schon signalisiert, dass er möglichts wenig Aufwand haben möchte, weshalb er keine GBR deshalb gründen möchte.

    Gibt es ein Modell, wo man den Allgemeinstrom und den Wohnungen den Strom zur Verfügung stellen kann, wenn die WEG der Betreiber der Anlage ist?

    Kann ich denn als Betreiber fungieren, zb das Dach pachten, und der WEG und mir Strom im Eigenbedarf zur Verfügung stellen? Wie ist dies Abrechnungstechnisch zu machen?

    Gibt es andere Möglichkeiten?


    Grße

    Jan

  • Kann ich denn als Betreiber fungieren, zb das Dach pachten, und der WEG und mir Strom im Eigenbedarf zur Verfügung stellen?

    Ja da benötigt jedoch einer genauen Erfassung der gelieferten Energiemengen - was in einer Zahlerkaskade möglich wäre. Auf Fremdbelieferung müssen 100% EEG Umlage abgeführt werden.

    Unser größter Konsument ist die Luft-WP mit ca 12.000 kWh im Jahr.

    da ist mit Sicherheit einiges an Optimierungspotenzial - die PV wird nur eine sehr geringe Reduktion des Bezugs erbringen - kalkuliere die Belegung des Dachs und dann mittels PVGIS den Ertrag in den Heizmonaten.


    Ich denke es muss in Richtung Allgemeinstrom mit WP gehen, aber wie bekomme ich dann als Eigentümer Strom in meine Wohnung

    Wenn ihr den Allgemeinstrom und Wärmepumpe mittels privaten Unterzählern erfassen könnt und alles an deinen (dann Übergabe-)Zähler hängt kann das Umlagefrei laufen. Der Zwischenzähler müsste ein 2Richtungszähler sein und die PV "am Ende" hängen dann kann man intern den Netzbezug der WP sowie den PV Eigenverbrsuch ermitteln - wie ihr das abrechnen wollt...


    pflanze ist der optimale Ansprechpartner für Messkonzepte.


    Gruß Flo

    Schattentheoretiker und Speicherrealist

  • Hallo Flo,


    Vielen Dank für deine Antworten.Ich entnehme deinen Kommentaren, dass es technisch wohl kenne unlösbaren Probleme für mein Anliegen gibt.

    Mich interessiert aber vor allem die Rechtslage. Da ich nicht alleineiger Besitzer des Daches bin und ich die Miteigentümer wohl abholen muss, bin ich speziell an den Möglichkeiten, Rechten und Pflichten beim Betrieb der Anlage auf dem Mehrfamilienhaus, entweder durch die WEG oder durch mich interssiert.

    2019 hatte ich schon einmal einen - wie nennt ihr das hier? - Solateur da, der uns ein Angebot gemacht hat. Allerdings scheiterte das Vorhaben damals an der Rechtslage, aber die sollte sich doch nun geändert haben. Außerdem hat er nur eine Anlage bis 10KWp berechnet, ich denke aber auf Basis seiner Kalkulation und mit modernen Modulen sollten mindestens 18kWp möglich sein.


    Für alle Tipps deshalb in Richtung Betreieb durch WEGs zu haben!

    Grüße

    Jan

  • Südauslegung



    Ost-West Ausrichtung



    Mich interessiert aber vor allem die Rechtslage. Da ich nicht alleineiger Besitzer des Daches bin und ich die Miteigentümer wohl abholen muss, bin ich speziell an den Möglichkeiten, Rechten und Pflichten beim Betrieb der Anlage auf dem Mehrfamilienhaus, entweder durch die WEG oder durch mich interssiert.

    Vllt muss ich hier präzisieren. Wenn ich Betreiber der Anlage bin, wie ist dann der an die WEG abgegebene Strom zu behandeln? Ist das Eigenbedarf? Muss die Umlage bezahlt werden?


    Oder andersherum, wenn die WEG die Anlage betreibt und ich (privat) Strom von ihr beziehe, wie ist dies zu behandeln?


    Für zwei Anlagen ist das Dach wohl zu klein!?!


    Grüße

    Jan

  • Südauslegung

    Nöööö da baut man heute N/S oder O/W was besser passt. Wechselseitig flach aufgeständert fast ohne Zwischenräume.

    Und natürlich Dach vollmachen. Da geht BEDEUTEND mehr.

    Schattentheoretiker und Speicherrealist

  • Wenn die Anlage gemeinschaftlich betrieben wird, sind die Betreiber und Verbraucher nicht personenidentisch, es ist also kein Eigenverbrauch und es fällt immer EEG-Umlage an.


    Wenn die Anlage nur von einer Person betrieben wird, ist der Verbrauch von dieser einen Person (Und dessen Familienmitgliedern in der gleichen Wohnung) Eigenverbrauch und es fällt (bei Anlagen unter 30 kWp) keine EEG-Umlage an. Lieferung an die anderen Personen ist aber kein Eigenverbrauch, und dort fällt EEG-Umlage an.

  • Hi viv,


    danke für deine Kommentare. Ich fass mal zusammen:

    Betreiber = Eigentümer X an Eigentümer X > Eigenbedarf > keine Umlage

    Betreiber = Eigentümer X an Eigentümer Y > kein Eigenbedarf > Umlage


    Betreiber = WEG an Eigentümer > kein Eigenbedarf > Umlage

    Betreiber = WEG an Eigentümer > ????


    Wie ist es mit gemeinschaftlich betriebener Anlage (als WEG) und Abgabe an die gemeinschaftlich betriebene Wärmepumpe (WEG an WEG), fällt dort auch die Umlage an?


    Müssten die einzelnen Eigentümer hierfür eine Gesellschaft gründen, oder geht das ohne?


    Grüße

    Jan